Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 13 Anlage V / Vermietung > 2.5.0 W E R B U N G S K O S T E N Zeile 33-83
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Anlage V
Zusammenfassung / Begriff
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind, d. h. durch sie veranlasst sind, so auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV, § 21 EStG).
Werbungskosten bei VuV sind demnach Aufwendungen, durch die Mieteinnahmen erzielt bzw. zumindest angestrebt werden. Bei endgültiger Aufgabe der Vermietungstätigkeit endet der Werbungskostenabzug, z. B. bei Veräußerung des Grundstücks oder bei Selbstnutzung.
♦ Die wichtigsten Werbungskosten lt. Anlage V
In der Anlage V werden folgende Werbungskosten in den Vordergrund gestellt:
Art der Werbungskosten | Zeile |
Absetzung für Abnutzung für Gebäude | 33 bis 43 |
Schuldzinsen | 45 |
Geldbeschaffungskosten | 48 |
Renten und dauernde Lasten | 51 bis 52 |
Erhaltungsaufwendungen | 54 bis 58 |
Umgelegte Betriebskosten | 72 bis 73 |
Nicht umgelegte Kosten | 75 bis 76 |
Gezahlte Umsatzsteuer | 78 |
Sonstige Kosten | 79-81 |
♦ Tipps und Gestaltung
Einzelthema | Kapitel |
Langjährige Verluste aus Vermietung und Verpachtung | 13 / 1.1.8 |
Werbungskosten bei gemischter Nutzung eines Gebäudes | 13 / 2.6.4 |
Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwand | 13 / 2.6.3 |
Vorab entstandene Werbungskosten | 13 / 2.4.1 |
Nachträglich entstandene Werbungskosten | 13 / 2.4.7 |
Aufwendungen bei Veräußerung des Grundstücks | 15 / 4.0.1 |
♦ Berechnung der Einkünfte
Einkünfte sind der Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Einkünfte werden wie folgt berechnet:
Übersicht
Summe der Mieteinnahmen / Zeile 32 | ….. € | |
- Werbungskosten / Zeile 33-81 | ||
Absetzung für Abnutzung / Abschreibung für Gebäude / Zeile 33-44 | ….. € | |
Schuldzinsen ohne Tilgung / Zeile 45-50 | ….. € | |
Erhaltungsaufwendungen / Zeile 54-71 | ….. € | |
Umgelegte Kosten / Zeile 72-74 | ….. € | |
Nicht umgelegte Kosten / Zeile 75-77 | ….. € | |
Gezahlte Umsatzsteuer / Zeile 78 | ||
Sonstige Kosten / Zeile 79-81 | ….. € | |
Summe der Werbungskosten / Zeile 82 | ….. € | > ….. € |
Einkünfte aus VuV / Zeile 84 (Zeile 32 abzüglich Zeile 82) | ….. € |
Tipp Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen
Haushaltsnahe Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Für bestimmte haushaltsnahe Aufwendungen (z. B. Gartenarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) können Sie eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Dazu ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen auszufüllen.