Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.8.5 Zeile 73 - 78 Umgelegte / nicht umgelegte Kosten

Anlage V

Einleitung

Betriebskosten für die vermietete Immobilie können auf die Mieter umgelegt werden. Andernfalls sind sie als Werbungskosten abzugsfähig.

♦   Umgelegte Betriebskosten

Ihnen sind Neben- und / oder Betriebskosten entstanden, die Sie auf Ihre Mieter umgelegt haben? Dann tragen Sie diese bitte hier ein. Gleiches gilt für Erstattungen.

Werden die Neben- und / oder Betriebskosten über eine Hausverwaltung abgerechnet (z. B. Hausgeldendabrechnung bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft)?

Dann tragen Sie bitte hier die sich für Sie gegenüber der Hausverwaltung ergebende Nachzahlung ein (ohne die Beiträge zur Erhaltungsrücklage,  Gleiches gilt für eine Erstattung.

Anlage V

Bei den Betriebskosten handelt sich um Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl).

Zu den Hausversicherungen gehören neben der Gebäudehaftpflicht- auch die Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung, eine Glasbruch- und die Leitungswasserschadenversicherung. 

In der Anlage V Zeile 73 sind einige typische Aufwendungen für Betriebskosten genannt. Die Kosten entsprechen den Umlagen, die Sie vom Mieter erhalten haben / Zeile 20 - 24.

Sie können diese Kosten - für Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr und andere Umlagen - nur geltend machen, wenn Sie die von den Mietern dafür bezahlten Beträge in den Einnahmen (Zeilen 20 - 24) erfasst haben. 

♦   Nicht umgelegte Betriebskosten

Diese Kosten sind sind als Werbungskosten abzugsfähig. Tragen Sie diese Kosten in Zeile 76 - 78 ein. Das sind insbesondere Zahlungen an den Hausverwalter, Porto, Telefon und Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Behördengängen, Handwerkerbesprechungen oder Grundstückskontrollen). Mit diesen Kosten dürfen Sie den Mieter nicht belasten, sind nicht umlagefähig.