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4.0.0 A n l a g e V - S o n s t i g e

Anlage V - Sonstige

Zusammenfassung / Begriff

Anlage V-Sonstige für Einkünfte aus Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Er bengemeinschaften (Zeile 4 bis 21 und 29 der Anlage V-Sonstige), aus Untervermietung von gemieteten Räumen (Zeile 22 der Anlage V-Sonstige), aus unbebauten Grundstücken (z. B. Park platz), anderem unbeweglichen Vermögen (z. B. Schiffe) und Sachinbegriffen (z. B. Ge schäftseinrichtung) sowie aus der Überlassung von Rechten, z. B. Erbbaurechte, Urheberrech te, Kiesausbeuterechte (Zeile 23 bis 27 der Anlage V-Sonstige) und für  die  die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzuwenden ist (Zeile 28 der Anlage V- Sonstige).