Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 13 Anlage V / Vermietung > 2.7.2 Zeile 48 Geldbeschaffungskosten
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Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Geldbeschaffungskosten sind Nebenkosten zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1985 IX R 56/82), wie sie regelmäßig bei einer größeren Darlehnsaufnahme anfallen.
Dazu gehören z. B. Schätzgebühren, Gebühren für die Vermittlung des Darlehens, Bereitstellungszinsen, Notariats- und Gerichtsgebühren für die Bestellung von Hypotheken oder Grundschulden haben. Alle diese Aufwendungen haben den Charakter von Schuldzinsen und sind daher in gleichem Umfang als Werbungskosten abziehbar wie Schuldzinsen selbst.