Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.8.7 Zeile 78 Gezahlte Umsatzsteuer

Anlage N 

Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung tragen Sie hier bitte auch die Vorsteuern aus Anschaffungs- und / oder Herstellungskosten ein, die im Wege der Abschreibung berücksichtigt werden können, sowie die Vorsteuern aus Erhaltungsaufwendungen, welche Sie auf bis zu 5 Jahre verteilen (Zeile 56 bis 59).

Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1a UStG). Demgegenüber ist die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerpflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind und mit dem Gebäude mitvermietet wird. Betriebsvorrichtungen sind Gebäudebestandteile, die einem besonderen Zweck dienen.

Umsatzsteuerpflichtig ist die kurzfristige Vermietung von Sportanlagen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2017, 5 K 5122/15).