Helfer in Steuersachen

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2.1.6 Firmenwagen und Entfernungspauschale / Zeile 31 ff

Hat der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den er auch für Fahrten zum Betrieb nutzen darf, ist der Nutzungswert dafür zu versteuern (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Der Nutzungswert kann nach der Prozent-Methode oder individuell nach der Fahrtenbuch-Methode ermittelt werden.

♦   Praktischer Fall

Iris Muster arbeitet im Außendienst der Deutschen Bank und hat dafür einen Firmenwagen zur Verfügung, den sie auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens beträgt 28.050 €.

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird nach der Prozent-Methode ein Zuschlag - zum Nutzungswert für Privatfahrten - erhoben in Höhe von 0,03 % des Listenpreises pro Monat (0.36 % im Jahr) je Entfernungskilometer (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Den gesamten geldwerten Vorteil versteuert das Lohnbüro nach den elektronischen  Lohnsteuerabzugsmerkmalen der Arbeitnehmerin.

  • Pauschalversteuerung

Alternativ zur Versteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen kann das Lohnbüro den Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 15 % pauschal versteuern, wobei der Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Der geldwerte Vorteil wird für die Pauschalsteuer nach den Regeln der Entfernungspauschale berechnet, weil der pauschal versteuerte geldwerte Vorteil auf die Entfernungspauschale angerechnet wird. Aus Vereinfachungsgründen kann das Lohnbüro nur von 15 Arbeitstagen je Monat (180 Arbeitstage im Jahr) ausgehen, wohingegen Iris Muster in ihrer Steuererklärung für die Entfernungspauschale mehr als 180 Arbeitstage eintragen darf.

Tipp Unterschiedliche Entfernungen

Hier erlaubt sich Iris eine kleine Unterschleife, indem Sie im Betrieb als kürzeste Entfernung 20 km angibt, in der Steuererklärung indessen eine längere Strecke von 30 km.  

Und so wird gerechnet:

Pauschal versteuert in der Firma (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) Ja Nein
Sachbezug private Nutzung 12 % von abgerundet 28.000 € 3.360 € 3.360 €
Zuschlag Fahrten zur Arbeit 0,36 % von 28.000 € x 20 km =  2.016 € 2.016 €
Summe 5.376 € 5.376 €
./. Arbeitgeberleistungen in Höhe der Entfernungspauschale    
pauschal versteuert 0,30 € x 20 km x 180 Tage = 1.080 € 0 €
Verbleiben 4.296 € 5.376 €

 

 

 

 

 

 

Infolge Pauschalversteuerung hat Iris Muster (5.376 € minus 4.296 € =) 1.080 € weniger zu versteuern. Dieser Betrag erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 17 als Arbeitgeberleistung. Anlage N eZeile 39 bleibt offen.

Anlage N Papierformular

Die eZeile 39 füllt Iris Muster nicht aus, weil eDaten aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorliegt. 

♦   Weniger als 180 Fahrten zum Betrieb

Das FG Düsseldorf hat zu der Frage Stellung genommen, wann anstelle der 0,03%-Regelung eine Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorgenommen werden muss (FG Düsseldorf Urteil vom 12.07.2010 - 11 K 2479/09 E): Bei weniger als 180 Fahrten im Jahr kann der geldwerte Vorteil für jede Einzelfahrt mit 0,002 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer angesetzt werden.