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Anlage N

Praktischer Fall: Arbeitszimmer in einer Mietwohnung

Frau Muster arbeitet im Rechnungswesen eines Gewerbetriebs in ihrer Wohnung und hat dort ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet.

Um Nachfragen zu vermeiden fügt sie der Steuererklärung einen Grundriss ihrer Wohnung bei und fertigt eine Aufstellung der Kosten an. Zu den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmer gehören die anteiligen Aufwendungen der Ausstattung wie z. B. die anteilige Miete mit Nebenkosten, aber auch die Deckenleuchte oder ein festverlegter Teppich.  

Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Schreibtischlampe, Bürostuhl und Computeranlage nebst Drucker und Kopiergerät macht Frau Muster getrennt in Anlage N Zeile 57 geltend.

♦   Aufwendungen

Die Aufwendungen für die Wohnung betragen insgesamt 13.040 € im Jahr. Die Gesamtfläche der Wohnung (Grundriss beigefügt) beträgt 83.20 qm. Davon entfallen auf das Arbeitszimmer (Raum 3 lt. beigefügtem Grundriss) 13.85 qm = 16.64 % der Gesamtfläche.

Anteilige Kosten des Arbeitszimmers    
Gesamtkosten für die Wohnung (Miete, Heizung, Strom Versicherungen etc.)          13.040 €  
Davon auf das Arbeitszimmer entfallend 16,64 % =   2.170 €
Direkte Kosten des Arbeitszimmers    
Renovierungskosten (Malerarbeiten, Teppichboden, Gardinen)   1.564 €
Summe   3.734 €

♦   Inventarverzeichnis

Arbeitsmittel angeschafft Kaufpreis € AfA-Satz % AfA 20.. € Restwert €
Computer 7/20.. 1.200 33.33 200 1.000
Schreibtisch 7/20.. 800 7.69 31 769
Geringwertige Wirtschaftsgüter          
Bürosessel 7/20.. 480 100 480 0
Regal 7/20.. 390 100 390 0
Summe der Abschreibung       1.101 1.769

Anlage N

Frau Muster macht "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" indem Sie die Kostenaufstellung und das Inventarverzeichnis der Steuererklärung beifügt und außerdem Zeile 37 des Hauptvordrucks ausfüllt.

Hauptvordruck

♦   Flur und Toilette anteilig berücksichtigen

Zu einem Arbeitszimmer gehören auch anteilig Flur und Toilette. Die Renovierungskosten hierfür sind anteilig dem Arbeitszimmer zuzurechnen.