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1.0.0 THEMEN zu Anlage N Reisekosten

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Reisekosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen auswärts tätig ist und die Kosten selbst getragen hat. Auswärts tätig bedeutet hier eine Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte.

♦   Die Arten von Reisekosten

Als steuerlich abzugsfähige Reisekosten kommen in Betracht:

  • Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG
  • Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG)
  • Mehraufwendungen für Verpflegung (§ 9 Abs. 4a EStG)
  • Reisenebenkosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)