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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Reisekosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen auswärts tätig ist und die Kosten selbst getragen hat. Auswärts tätig bedeutet hier eine Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte.
♦ Die Arten von Reisekosten
Als steuerlich abzugsfähige Reisekosten kommen in Betracht: