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2.4.0 Praktischer Fall zur Doppelten Haushaltsführung Zeile 91-117

Bei doppelter Haushaltsführung tragen Sie Ihre Fahrtkosten, Verpflegungskosten und die Kosten für den Umzug in die Zeilen 101-115 ein.

♦   Fahrtkosten

Die doppelte Haushaltsführung beginnt mit der ersten Fahrt zur Zweitwohnung. Es folgen die Familienheimfahrten.

Anlage N Papierformular

Im vorstehenden Fall sind abzugsfähig:

Fahrtkosten für die erste Fahrt (85 km X 0.30 € =)                                                     255 €

Familienheimfahrten (Entfernungspauschale / 85 km x 42 Fahrten X 0.30 € =)    10.710 €

Zusammen                                                                                                              10.965 €

♦   Kosten für Verpflegung

Die Ihnen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung tatsächlich entstandenen Mehraufwendungen für Verpflegung sind in den ersten drei Monaten mit den Verpflegungspauschalen von 14 / 28 € anzusetzen (§ 9 Abs. 4a Satz 12 und 13 EStG).

Ist der Tätigkeit am Beschäftigungsort eine Auswärtstätigkeit an diesem Beschäftigungsort unmittelbar vorausgegangen, ist deren Dauer auf die Dreimonatsfrist anzurechnen (§ 9 Abs. 4a Satz 13 EStG).

Zeile 98 lassen Sie offen, falls mit "Nein" zu beantworten

Anlage N Papierformular

Beispiel:

Arbeitnehmer A mietet  am 1.2. 20.. auswärtigen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung und nimmt ab diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit dort auf.

Für die ersten drei Monate (Februar bis April) beträgt die Verpflegungspauschale 2 8 € für solche Tage, an denen sich der Arbeitnehmer am auswärtigen Beschäftigungsort aufhält. Für An- und Rückreisetage anlässlich von Heimfahrten ermäßigt sich der Betrag von 28 € auf 14 €. Ab Mai ist der Abzug von Verpflegungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ausgeschlossen.

Anlage N Papierformular

Die Verpflegungspauschalen betragen (66 Tage x 14 € + 78 Tage x 28 € =) 3.108 €
 
♦   Umzugskosten

Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind als Werbungskosten abzugsfähig (R 9.9 LStR).

  • Höhe der Umzugskosten

Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel können die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden, die nach dem BUKG und der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) in der jeweils geltenden Fassung als Umzugskostenvergütung höchstens gezahlt werden könnten; die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 9 Abs. 4a EStG sind zu beachten.

Anstelle der in § 10 BUKG pauschal erfassten Umzugskosten können auch die im Einzelfall nachgewiesenen höheren Umzugskosten als Werbungskosten abgezogen werden. 5Ein Werbungskostenabzug entfällt, soweit die Umzugskosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet worden sind (§ 3c EStG).

  • Erstattung durch den Arbeitgeber

Die Erstattung der Umzugskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei, soweit keine höheren Beträge als die abzugsfähigen Werbungskosten. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug Unterlagen vorzulegen, aus denen die tatsächlichen Aufwendungen ersichtlich sein müssen. Der Arbeitgeber hat diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren.

♦   Umzugskosten im Einzelnen

A. Sonstige Umzugskosten in nachgewiesener Höhe

Absetzbar sind:

  1. Beförderungsauslagen für Spediteur, Leihfahrzeug, Lohn für Umzugshelfer, Versicherungsprämie für den Transport
  2. Reisekosten Besichtigungsreisen zum Suchen einer Wohnung; Reisen zur Vorbereitung und Durchführung des Umzugs; eigentliche Umzugsreise; die Aufwendungen sind nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen
  3. Mietausfallentschädigung für längstens sechs Monate für die alte Wohnung (BFH v. 01.12.1993 - I R 61/93) / Miete vom Auszugstag bis zum Ende der Kündigungsfrist,
  4. Maklergebühren, falls Mietwohnung
  5. Nachhilfeunterricht für Kinder Umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Absatz 2 BUKG

B. Sonstige Umzugskosten als Pauschbetrag ohne Nachweis

Werte ab 1.3.2020 Ehepartner Ledige je Kind
  1.639 € 820 € 361 €

Wichtig

Anspruch auf die Pauschvergütung besteht nur bei Gründung eines neuen Hauptwohnsitzes, also nicht im Falle der doppelten Haushaltsführung für den Umzug an den Zweitwohnsitz am Arbeitsort. In diesem Falle müssen Sie alle Umzugskosten einzeln nachweisen.

Häufigkeitszuschlag zur Pauschvergütung

Ist innerhalb der letzten fünf Jahre ein Umzug vorausgegangen, wird die pauschale Vergütung lt. Nr. 6 um 50 % erhöht.

Wird Hausrat beim Umzug beschädigt, setzen Sie Wiederbeschaffungskosten ab, falls Sie nicht versichert waren.

Gut zu wissen: Der Umzug gilt erst als abgeschlossen, wenn die ganze Familie nachgezogen ist. Bis dahin sind Umzugskosten absetzbar. .

⇒   Praktischer Fall

Max Muster ist von Hannover nach Köln verzogen, wo er als Justitiar in einem Versicherungsunternehmen arbeiten wird. Max Muster ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Die Umzugskosten stellt ín auf einer besonderen Anlage zusammen. Muster vergisst nicht, im Hauptvordruck auf die Anlage hinzuweisen (Ergänzende Angaben).

Anlage N Papierformular

Hauptvordruck Papierformular

Anlage zur Einkommensteuerklärung

An Finanzamt X-Stadt

Für meinen beruflich veranlassten Umzug mache ich als Werbungskosten geltend:

Umzug am 10.09.. von Hannover nach Köln

Spedition Schnell                                                                                   1.279.00 €
Kartonagen 45.00 €
Transportversicherung 99.00 €

Reisekosten zur Vorbereitung des Umzugs 02.05.; 09.05.; 16.05.;3.05.; 06.06.     Fahrtkosten (max. 2 Fahrten hin und zurück)   660 km × 2 Fahrten × 0,30 €

396.00 €
Verpflegungspauschale  × 2 Tage × 14 € =        24.00 €
Fahrtkosten am Umzugstag 330 km x 0.30 € 99.00 €
Verpflegungspauschale 28 € an Umzugstagen (2 Pers., 2 Tage)  112.00 €
Pauschvergütung f. Ehepartner mit 2 Kindern 2.361.00 €
Häufigkeitszuschlag 50 % der Pauschvergütung: 2. Umzug innerhalb der letzten 5 Jahre 1.181.00 €
Summe der Umzugskosten 5.596.00 €

Quelle: § 9 EStG: R 9.9 LStR / BMF, 18.10.2016, IV C 5 - S 2353