Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > 11.1 Arbeitslohn > 2.0.2 Zeile 5 Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Versorgungsbezüge sind steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, steuerbegünstigt durch den Versorgungsfreibetrag.
Versorgungsbezüge ist der Oberbegriff für Beamtenpensionen und Pensionen aus betrieblichen Versorgungszusagen (nachträgliche Einkünfte aus aus früheren Arbeitsverhältnissen / § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
♦ Der Versorgungsfreibetrag
Die Daten zu Versorgungsbezügen liegen dem Finanzamt bereits vor ( eDaten). Eine Eintragung in Zeile 5 erübrigt sich deshalb. Von den Versorgungsbezügen wird vom Finanzamt automatisch ein Versorgungsfreibetrag abgezogen (§ 19 Abs. 2 EStG)..
♦ Berechnung des Versorgungsfreibetrages durch das Finanzamt
Von Versorgungsbezügen bleiben ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei (§ 19 Abs. 2 EStG).
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist
Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag darf nur bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag geminderten Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.
Regelmäßige Anpassungen des Versorgungsbezugs führen nicht zu einer Neuberechnung des Versorgungsfreibetrages (§ 19 Abs. 2 Satz 9 EStG).
Auszug aus der Tabelle in § 19 Aabs. 2 EStG
Beginn der Versorgung | % der Bezüge | Höchstbetrag | Zuschlag |
Vor 2005 | 40 % | 3.000 € | 900 € |
……. | ……. | ……. | …… |
2024 | 13.6 % | 1.020 € | 306 € |
2025 | 13.2 % | 900 € | 297 € |
...... | ....... | ....... | |
2039 | 0.8 % | 60 € | 18 € |
2040 | 0.0 % | 0 € | 0 € |
Dies bedeutet: Der endgültige Versorgungsfreibetrag in EUR berechnet sich nach der Höhe der Versorgungsbezüge des ersten Jahres nach Beginn der Versorgung und wird in dieser Höhe für die folgenden Jahre festgeschrieben.
Beispiel
1. Versorgungsbezüge 2024
Beginn der Versorgung Juli 2024:
Bemessungsgrundlage Versorgungsbezüge 2024 30.000 €
Einkünfte 2024
Jahrespension 60.000 € x 13.6 % = 8.160 €, max. 1.020 € x 6/12 = 680 €
+ Zuschlag 306 € x 6/12 = 153 €
Verbleiben 29.167 €
./. Werbungskosten, mind. Pauschbetrag 102 €
Einkünfte 2024 29.065 €
======
2. Bemessungsgrundlage Versorgungsbezüge 2025 62.000 €
Jahrespension 62.000 € x 13.2 % = 8.184 €, max. 900 €
+ Zuschlag = 297 €
Verbleiben 60.803 €
.. Werbungskosten, mind. Pauschbetrag 102 €
Einkünfte 2025 60.701 € ======= Wichtig: Der Versorgungsfreibetrag 2025 in Höhe von 1.197 € wird für die gesamte Dauer der Versorgung festgeschrieben, d. h. er ändert sich in den Folgejahren nicht, d. h. steigt bei Pensionserhöhungen nicht mit. Pensionserhöhungen sind somit in voller Höhe steuerpflichtig.
Dies entspricht der Regelung bei Renten bei Berechnung des Rentenfreibetrags.