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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Wichtig
Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen und im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen (§ 8 Abs. 2 EStG). In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man Sachbezüge auch als Sachlohn. Für die Besteuerung ist Sachlohn in Geld umzurechnen.
Die Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn hat insoweit Bedeutung, als Sachlohn erstens günstig bewertet wird und zweitens als Geringfügigkeiten (50 €-Grenze) außer Ansatz bleiben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
Unter Sachbezüge / Sachlohn fallen insbesondere der Bezug von freier Kleidung, Wohnung, Kost und Logis und Überlassung von Firmenwagen / Dienstwagen.
Für die steuerliche Bewertung von Sachlöhnen sind 4 Möglichkeiten zulässig:
Sachlohn ist mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen. Als üblicher Endpreis i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG gilt der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische bzw. gleichartige Waren oder Dienstleistungen tatsächlich gezahlt wird. Dabei ist ein Sicherheitsabschlag von 4 % zulässig, entsprechend § 8 Abs. 3 EStG (BFH, Urteil v. 7.7.2020, VI R 14/18, sowie BMF, Schreiben v. 11.2.2021, BStBl 2021 I S. 311).
Der Sachbezug für Privatfahrten beträgt pro Monat 1 % des Fahrzeuglistenpreises einschließlich Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 € (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Wahlweise: Anteil der Kosten für Privatfahrten unter Führung eines Fahrtenbuches (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG).
Der monatliche Wert für Unterkunft und Verpflegung für eine erwachsenen Arbeitnehmer außerhalb des Haushalts des Arbeitgebers beträgt ab dem 1.1.2022 für das gesamte Bundesgebiet ( 241 € + 270 € =) 511 €. Details sind den offiziellen Bekanntmachungen zu entnehmen (§ 8 Abs. 2 Satz 6 EStG / Sachbezugsverordnung).
Mit einem Rabatt-Freibetrag ist der unentgeltliche Bezug von Waren und Dienstleistungen bis zur Höhe von 1.080 € jährlich steuerfrei (§ 8 Abs. 3 EStG).