Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.4 Zeile 5 Ausbildungsvergütung / Ausbildungsdienstverhältnis

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Eine Berufsausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, wenn es der Erlangung der angestrebten Qualifikation dient und demzufolge der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht (BFH Urteil vom 24.02.2010 - III R 3/08).

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Aufwendungen, die beim Auszubildenden durch das Ausbildungsdienstverhältnis verursacht sind, sind somit bei ihm als Werbungskosten abzugsfähig, weil die Aufwendungen mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen.

Dies bedeutet: Aufwendungen des Auszubildenden für seine Berufsausbildung, auch wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, sind Werbungskosten, wenn die Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (weil die Vergütung steuerpflichtig ist / § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG).