Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > 11.1 Arbeitslohn > 2.0.4 Zeile 5 Ausbildungsdienstverhältnis / Ausbildungsvergütung
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Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Eine Berufsausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, wenn es der Erlangung der angestrebten Qualifikation dient und demzufolge der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht (BFH Urteil vom 24.02.2010 - III R 3/08).
Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Aufwendungen, die durch das Ausbildungsdienstverhältnis verursacht sind, sind somit als Werbungskosten abzugsfähig, weil die Aufwendungen mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen.
Dies bedeutet: Aufwendungen des Auszubildenden für seine Berufsausbildung, auch wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, sind Werbungskosten, wenn die Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (weil die Vergütung steuerpflichtig ist / § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG).