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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Beruf ausgebildet, spricht man von einem Ausbildungsdienstverhältnis. Die Ausbildungsvergütung ist laufender steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Aufwendungen, die durch das Ausbildungsdienstverhältnis verursacht sind, sind als Werbungskosten abzugsfähig, weil die Aufwendungen mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen.
Dies bedeutet: Aufwendungen des Auszubildenden für seine Berufsausbildung, auch wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, sind Werbungskosten, wenn die Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (weil die Vergütung steuerpflichtig ist / § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG).