Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.4 Zeile 5 Ausbildungsdienstverhältnis / Ausbildungsvergütung

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Eine Berufsausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, wenn es der Erlangung der angestrebten Qualifikation dient und demzufolge der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht (BFH Urteil vom 24.02.2010 - III R 3/08).

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Aufwendungen, die durch das Ausbildungsdienstverhältnis verursacht sind, sind somit als Werbungskosten abzugsfähig, weil die Aufwendungen mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen.

Dies bedeutet: Aufwendungen des Auszubildenden für seine Berufsausbildung, auch wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, sind Werbungskosten, wenn die Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (weil die Vergütung steuerpflichtig ist / § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG).