Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > 1.0.0.2 Musterfall: Veranlagung von Arbeitnehmern
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Der steuerliche Sachverhalt: Herr Muster war vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021 als Metallbauer tätig. Im Juli 2021 bezog er wegen Kurzarbeit in seiner Firma Kurzarbeitergeld i. H. v. 685 €. Herr Muster stellt fest, dass die in seiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Daten vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden.
Herr Muster muss in seiner Anlage N keine Eintragungen zum Arbeitslohn, den Steuerabzugsbeträgen und den Lohnersatzleistungen vornehmen.
Entfernungspauschale
Die erste Tätigkeitsstätte von Herrn Muster liegt 35 km von seiner Wohnung entfernt. Den Weg zu dieser Tätigkeitsstätte hat er an 214 Tagen im Jahr mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Damit das Finanzamt seine Angaben nachprüfen kann, rechnet er auch seine Krankheits- und Urlaubstage zusammen (30 Tage) und trägt diese ein.
Zur Entfernungspauschale: ? Suchen anklicken und den Begriff >Entfernungspauschale< eintragen.
Sonstige Werbungskosten
An die Gewerkschaft hat Herr Muster Beiträge i. H. v. 178 € gezahlt, die er in Zeile 41 einträgt. Im April und im September hat er sich jeweils einen Monteuranzug für 45 € gekauft. Für die Reinigung sind 19 € angefallen. Die Quittungen hat Herr Muster aufbewahrt. Die Summe trägt er in Zeile 42 ein. Für die ihm entstandenen Kontoführungsgebühren trägt er pauschal 16 € in Zeile 47 ein.
Frau Muster war ganzjährig als Pflegekraft angestellt. Sie stellt fest, dass die in ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Daten vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden. Bei ihr sind zwar auch Werbungskosten angefallen; sie liegen jedoch unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 €.
Aufgrund der übermittelten Daten des Arbeitgebers sowie den unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegenden Werbungskosten muss Frau Muster keine Anlage N ausfüllen.
Anlage N Papierformular Ehemann