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1.2.9 Minijob-Grenze und Mindestlohn

Anlage N 

Zusammenfassung / Begriff

Die Geringfügigkeitsgrenze im Minijob (z. B. von 520 € im Monat Wert ab Oktober 2022) ist an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. In 2023 darf der Arbeitslohn im Minijob insgesamt 520 € im Monat (Wert ab Oktober 2022) nicht überschreiten (§ 8 Abs. 1 SGB IV).

Der Mindestlohn ist der Wert brutto je Zeitstunde. 

Die Berechnungsformel für die Geringfügigkeitsgrenze lautet:

* Aktueller Mindestlohn x 130 * : 3 = Geringfügigkeitsgrenze, gerundet. Wochenarbeitszeit von 10 Stunden

*Die Zahl 130 entspricht 13 Wochen (= 3 Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. 

Durch das sog. Mindestlohnerhöhungsgesetz wurde in den letzten Jahren der Mindestlohn in mehreren Schritten angehoben. Entsprechend erhöhte sich die Geringfügigkeitsgrenze im Minijob.

♦   Minijob-Grenze 

Zum 1.1.2024 steigt die Minijob-Grenze auf 538 €. 

Übersicht 

Beginn Mindestlohn Berechnung Euro-Minijob-Grenze
1.10.2022 12.00 € 12.00 € x 130* : 3. =  520 €
1.1. 2024  12.41 € 12.41 € x 130* : 3  =   538 € 

*Die Zahl 130 entspricht 13 Wochen (= 3 Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. 

  • Ausblick

Ab dem 1.1.2025 ist eine Anhebung des Mindestlohns auf 12.82 € vorgesehen (Vorschlag der Mindestlohnkommission).