Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 11 Allgemeines zur Anlage > Arbeitslohn: Steuerfrei / steuerpflichtig? > 2.0.4 Auslagenersatz / durchlaufende Gelder
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Auslagen sind Gelder, die für einen Dritten erbracht werden und für die der Leistungserbringer häufig in Vorlage tritt. Entsprechendes gilt für durchlaufende Gelder.
Steuerfrei sind die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), und die Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersatz / § 3 Nr. 50 EStG).
Die Auslagen müssen vom Arbeitgeber veranlasst oder gebilligt worden sein. Weitere Voraussetzung ist, dass über die Auslagen einzeln mit Belegen abgerechnet wird. Eine Abrechnung nach Eigenbelegen ist zulässig.
♦ Beispiele für steuerfreien Auslagenersatz
Steuerfreier Auslagenersatz liegt z. B. vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die einzeln abgerechneten Kosten ersetzt für