Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.1.7 Pflegeleistungen / Pflegegeld

Anlage N

Das Entgelt für Pflegeleistungen eines Angehörigen (Pflegegeld) ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). 

♦  Pflegegeld

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 1-5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe) durch Pflegegeld (§ 64b SGB XII). Das Entgelt für Pflegeleistungen eines Angehörigen ist steuerfrei. 

Dies bedeutet: Wenn Sie Ihre Eltern pflegen, können diese dafür Pflegegeld beanspruchen. Leiten Ihre Eltern das Pflegegeld als Entschädigung für die Pflege an Sie weiter, sind diese Zahlungen bei Ihnen steuerfrei, wenn Sie Angehöriger sind. Das Pflegegeld ist aber auch dann steuerfrei, wenn Sie sich zur Übernahme der Pflege sittlich verpflichtet fühlen, ohne Angehöriger zu sein. Eine solche sittliche Pflicht kann regelmäßig angenommen werden, wenn die Pflegeperson nur für einen Pflegebedürftigen tätig wird.