Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.6.0 Pflegegeld steuerfrei

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Wird ein Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2 zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt, so können diese von gesetzlichen oder privaten Pflegekassen Pflegegeld beanspruchen. Das Entgelt für Pflegeleistungen eines Angehörigen (Pflegegeld) ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).

Je nach konkreter Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses führt das Pflegegeld zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus nichtselbständiger Arbeit, die im Rahmen des § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei sind.

In einem  fremdüblich durchgeführten Arbeitsvertrag ist der Pflegelohn an einen nahen Angehörigen somit steuerfrei. Soweit die Pflegeleistungen im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft erbracht werden, sind die Einnahmen ohnehin nicht steuerbar. Die Vorschrift hat nur klarstellende Bedeutung.