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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Versorgungsbezüge (Beamten- und Werkspensionen) sind durch einen Versorgungsfreibetrag steuerbegünstigt (§ 19 Abs. 2 EStG).
Versorgungsbezüge gehören zum steuerpflichtigen Bruttolohn (in Zeile 6 enthalten). Zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags sind die Versorgungsbezüge zusätzlich in Zeile 11 der Anlage N einzutragen.
Anlage N
♦ Versorgungsfreibetrag
Von den Bezügen bleiben ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei (§ 19 Abs. 2 EStG).
Ab dem Jahr des Versorgungsbeginns steht Ihnen deshalb ein steuerlichen Bonus / Versorgungsfreibetrag, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.
Den Freibetrag brauchen Sie nicht zu beantragen, er wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
♦ Höhe des Versorgungsfreibetrages
Der Versorgungsfreibetrag beträgt für diejenigen, die bereits seit 2004 oder früher eine Pension beziehen, 40 % der Bezüge, höchstens 3.000 €. Vom Rest wird dann noch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 900 € abgezogen.
Beispiel 1: Beginn der Versorgung 2004
Versorgungsbezüge / Pension in 2023 | 48.000 € | |
- Versorgungsfreibetrag 40 % = 19.200 €, höchstens | 3.000 € | |
+ Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag | 900 € | |
Summe | 3.900 € | > - 3.900 € |
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 102 € | |
Einkünfte aus Versorgungsbezügen | 43.998 € |
Beginn der Versorgung | % der Bezüge | Höchstbetrag | Zuschlag |
Vor 2005 | 40 % | 3.000 € | 900 € |
……. | |||
2018 | 19.2 % | 1.440 € | 432 € |
2019 | 17.6 % | 1.320 € | 396 € |
2020 | 16.0 % | 1.200 € | 360 € |
2021 | 15.2 % | 1.140 € | 342 € |
2022 | 14.4 % | 1.080 € | 324 € |
2023 | 13.6 % | 1.020 € | 306 € |
………. | |||
2039 | 0.8 % | 60 € | 18 € |
2040 | 0.0 % | 0 € | 0 € |
Wie Sie sehen, werden der Prozentsatz der Bezüge, der Höchstbetrag und der Zuschlag bis zum Jahre 2040 auf Null % bzw. Null € abgeschmolzen.
Beispiel 2: Versorgungsbezüge 2023
Beginn der Versorgung 2020: Bei einer Werkspension in 2023 in Höhe von 10.000 € beträgt der Versorgungsfreibetrag 16.0 % von 10.000 € = 1.600 €, höchstens 1.200 € + Zuschlag 360 € = 1.560 €.
Wichtig: Dieser für 2020 so erstmals festgestellte Versorgungsfreibetrag wird für die gesamte Dauer der Versorgung festgeschrieben, d. h. er ändert sich betragsmäßig in den Folgejahren nicht.