Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 16 Anlage Unterhalt > 2.0.5 Zeile 31 Angaben zur unterstützten Person
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Unterhalt
⇒ Angaben zur Person
In jeder Anlage Unterhalt sind Angaben bis zu zwei Personen möglich.
♦ Angaben zur - ersten - Person
Haben Sie bedürftige Personen unterhalten,
können Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen für jede unterstützte Person bis zu 12.096 € (Wert für 2025) jährlich geltend machen, wenn diese Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.
Ein angemessenes Hausgrundstück bleibt bei der Ermittlung des eigenen Vermögens unberücksichtigt.
Der Betrag von 12.096 € erhöht sich um die von der unterhaltsberechtigten Person als Versicherungsnehmer geschuldeten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, die von Ihnen geleistet wurden, einzutragen in Zeile 11-16
Soweit Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person geleistet haben, sind diese in den Zeilen 40-45 Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
Ist die unterstützte Person, z. B. Mutter mit Kind, nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt, werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt, können Sie als Vater die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen.
Kein Nachweis der Unterhaltsaufwendungen
Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags von 12.096 € (Wert für 2025) entstehen. Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich.