Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 16 Anlage Unterhalt / Angehörige > 2.0.2 Art und Höhe der Aufwendungen Zeile 7
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Anlage Unterhalt
♦ Wichtig
Einzutragen in Zeile 7 sind die Gesamtaufwendungen für den laufenden Lebensunterhalt (Wohnung, Kleidung, Nahrung), die an die Haushaltsmitglieder geleistet wurden. Der gesamte Betrag wird nach Köpfen gleichmäßig verteilt, unabhängig davon, ob die Haushaltsmitglieder die Abzugsvoraussetzungen erfüllen.
Beispiel: Sohn S unterstützt seinen Vater V mit mtl. 800 € = 9.600 € jährlich. Im Haushalt leben noch drei weitere Personen. Weil vier Personen im Haushalt leben, sind für V nur (9.600 € : 4 =) 2.400 € abzugsfähig.
Anlage Unterhalt Papierformular
⇒ Art und Höhe der Aufwendungen
Absetzbar sind die üblichen für den Unterhalt bestimmten Leistungen sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung, auch gelegentliche oder einmalige Leistungen. Diese dürfen aber regelmäßig nicht als Unterhaltsleistungen für Vormonate und auch nicht zur Deckung des Unterhaltsbedarfs für das Folgejahr bestimmt sein (BFH Urteil 13.02.1987 - III R 196/82).
Die Steuerermäßigung wird nur für typische Unterhaltskosten gewährt, z. B. für Ernährung, Wohnung, Heizung, Kleidung und andere notwendige Ausgaben dieser Art. Es ist gleichgültig, ob die Unterhaltsleistung in Geld oder Geldeswert (durch Sachleistungen) gewährt wird. Gehört der Unterhaltsempfänger zum Haushalt des Unterhaltsleistenden, wird regelmäßig davon ausgegangen, dass mindestens Unterhaltsaufwendungen i. H. d. Unterhaltshöchstbetrags entstehen.
Abzugsfähig sind Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige bis zu einem Höchstbetrag von 10.908 € (Wert für 2023). Der Höchstbetrag entspricht dem Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG. Lebt die unterstützte Person im Ausland, gilt u. U. ein gekürzter Höchstbetrag, entsprechend der Ländergruppe.
Zusätzlich sind absetzbar die für die unterhaltene Person aufgewendeten Beiträge für seine Kranken- und Pflegeversicherung (§ 33a Abs. 1 EStG).
Höhe der Leistungen in den Haushalt - Zeilen 7 bis 16
Anzugeben sind, in welcher Höhe Mittel in den Haushalt geflossen sind, in dem der Unterhaltsempfänger lebt. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem keine Leistungen geflossen sind, ermäßigt sich der Höchstbetrag um je ein Zwölftel (§ 33a Abs. 3 EStG).
Beispiel 1:
Der Steuerzahler hat seine Eltern monatlich in unterschiedlicher Höhe unterstützt. Die erste Zahlung erfolgte im Januar und die letzte im Dezember. Insgesamt kann er Zahlungen in Höhe von 8.400 € belegen.
Anlage Unterhalt
Beispiel 2:
Der Steuerzahler hat nur im Juli 4.000 € überwiesen. Diese Zahlung wird als Unterhaltsleistung für die Monate Juli bis Dezember angerechnet. Der Unterhaltshöchstbetrag von 10.908 € (Wert für 2023) wird um 6/12 auf 5.454 € gekürzt.
Anlage Unterhalt
Beispiel 3:
Die vom Steuerzahler unterstützte Person lebt in seinem Haushalt und erhält ein Taschengeld in unterschiedlicher Höhe. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass dem Steuerzahler jährlich Unterhaltsaufwendungen in Höhe des Höchstbetrages von 10.908 € / monatlich 909 € entstanden sind. Einzutragen sind in Zeile 7 = 10.908 € (Wert für 2023).