Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 18 Steuerbescheid, Einspruch, Klage > 2.0.5 Keinen Bescheid erhalten / kein Einspruch eingegangen
Steuern? Mach ich selbst.
Verfahrensrecht / Abgabenordnung (AO)
Zusammenfassung / Begriff
Ein Steuerbescheid kann auch schon mal unter die Rädergeraten.
Mahnt das Finanzamt die Zahlung rückständiger Steuern an, von denen Sie nichts wissen, dann dürfen Sie sagen: "Von einem Steuerbescheid weiß ich nichts, habe keinen erhalten". In einem solchen Fall muss das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid erteilen, gegen den Sie dann fristgemäß Einspruch einlegen können (BFH Urteil vom 12.03.2003 – X R 17/99)
Auch das Gegenteil kann der Fall sein. Was tun, wenn Sie Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt haben, das Finanzamt aber behauptet, ein Einspruch sei im Finanzamt nicht eingegangen?
Dann können Sie sich auf das Urteil des FG Köln - 3 K 3432/92 berufen. Ein Einspruchsschreiben könne in einer falschen Akte gelandet sein und dort mangels wirksamer Kontrollen weiterhin schlummern. Diesen Umstand habe das Finanzamt zu vertreten. Der angeblich nicht eingelegte Einspruch sei also wirksam (zulässig).