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5.0.0 Stundung von Steuern

Verfahrensrecht / Abgabenordnung (AO)

Zusammenfassung / Begriff

Stundung bedeutet, dass die Fälligkeit einer Forderung herausgeschoben wird. Vom Finanzamt wird in der Praxis leider nur sehr selten Stundung gewährt.

Das Gesetz lässt zwar die Stundung von Steuern ganz oder teilweise zu, wenn die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint (§ 222 AO). Doch die Hürden gegen einen erfolgreichen Stundungsantrag sind sehr hoch. Das Finanzamt hat eine Menge Argumente zur Hand, einen Stundungsantrag abzulehnen.

 

♦   Die bessere Alternative: Aussetzung der Vollziehung

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuerschuld  ist, sofern möglich, gegenüber einem Stundungsantrag die bessere Alternative.

Aussetzung der Vollziehung bedeutet, dass die festgesetzte Steuer zunächst nicht gezahlt werden muss, eine Eintreibung / Vollziehung damit unzulässig wäre.

Nach § 361 AO muss das Finanzamt die Vollziehung des Bescheides aussetzen, wenn ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen oder wenn es unbillig wäre, die Steuer zu diesem Zeitpunkt einzutreiben.

Wird dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entsprochen, muss der Steuerschuldner im Ergebnis die Steuer zunächst nicht zahlen.

Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Aussetzung der Vollziehung< eintragen.

⇒   Stundung von Steuern im Detail

Der Einkommensteuerbescheid enthält im Abrechnungsteil eine Zahlungsaufforderung mit einer vierwöchigen Zahlungsfrist (§ 36 Abs. 4 Satz 1 EStG).

Grundsätzlich sind die Finanzbehörden verpflichtet, festgesetzte Steuern und deren Nebenleistungen vollständig und gleichmäßig zu erheben (§ 3 AO). Eine Stundung nach § 222 AO kommt nur in Betracht, wenn im Vergleich zu den Normalfällen besondere Umstände vorliegen, die die Erhebung zum Fälligkeitszeitpunkt als erhebliche Härte erscheinen lassen. 

♦   Mitwirkungspflichten

Zunächst pocht das Finanzamt auf Ihre Mitwirkungspflichten (§ 78 AO). Sie müssen die für die Stundung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legen (die finanzielle Lage) und dies durch Unterlagen belegen (§ 90 Abs. 1 AO).

Können Sie angeforderte Belege / Unterlagen nicht einreichen, obwohl Sie dazu in der Lage wären, handelt das Finanzamt nicht rechtswidrig, wenn es den Antrag auf Stundung ablehnt (LFD Thüringen, 17.1.2012, S 0453 A - 13 - A 5.11).

♦   Was bedeutet "erhebliche Härte"?

Der Fiskus unterscheidet dabei zwischen erheblicher Härte aus sachlichen und aus persönlichen Gründen.

  • Sachliche Härtegründe: Gegenanspruch

Sachliche Härtegründe zur Stundung liegen z. B. vor, wenn der Steuerschuld ein konkreter Gegenanspruch gegenübersteht. Wenn z. B. zu erwarten ist, dass die zu zahlende Steuer demnächst wieder zu erstatten sein wird (durch Einspruch gegen einen Steuerbescheid) oder dass mit einer alsbaldigen Erstattung oder Vergütung anderer Steuern zu rechnen ist, also ein konkreter Gegenanspruch besteht. Der Gegenspruch muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehen und in absehbarer Zeit fällig werden.

  • Persönliche Härtegründe: Unverschuldete Notlage

Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten können ein Stundungsgrund aus persönlichen Härtegründen sein, z. B. eine unverschuldete Notlage, ausgelöst durch Krankheit, Naturkatastrophen, Forderungsausfälle, schleppender Zahlungseingang bei Konjunktureinbruch / Epidemie, hohe Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung etc.

Allerdings ist dem Steuerschuldner zuzumuten, seine Kreditmöglichkeiten auszuschöpfen und notfalls auch leicht verkäufliche Vermögensgegenstände, z. B. Wertpapiere, zu veräußern.

Und noch etwas: Es wird allgemein erwartet, dass sich die Steuerpflichtigen auf mögliche Nachzahlungen einstellen. Wer seine Zahlungsmittel anderweitig verwendet, obwohl er mit einer Steuerforderung rechnen musste (z. B. Wohnung gekauft), hat keinen Anspruch auf Stundung. Wer sich indessen nicht auf Steuernachforderungen einrichten konnte, z. B. bei Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung, darf mit Nachsicht rechnen.

♦    Muster für Stundungsantrag

An Finanzamt

Steuernummer …..

Antrag auf Stundung der Einkommensteuer für 20..

Anlagen: Bankauszüge, Bankbescheinigung, ärztliches Attest

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Betriebsprüfung der Jahre 20... bis 20.. wird am 12.09.20.. eine Steuernachzahlung i.H. von 8.500 € fällig. Leider bin ich nicht in der Lage, den Betrag i.H. von 8.500 € am Fälligkeitstag (12.09.20..) in einer Summe zu entrichten.

Ich beantrage die Stundung dieses Betrages durch Einräumung folgender Teilzahlungen:

  1. Rate i.H. von 3.000 € am 12.09. 20..
  2. Rate i.H. von 3.000 EUR am 12.10. 20..
  3. Rate i.H. von 2.500 EUR am 12.12.20..

Begründung:

Die Steuerfestsetzung in Höhe von 8.500 € durch eine Betriebsprüfung kam für mich völlig überraschend. Außerdem hatte ich in letzter Zeit Einnahmeausfälle durch Krankheit, wodurch ich mehrere Aufträge nicht erledigen konnte. Im Juli und August 20.. war ich sechs Wochen im Krankenhaus / arbeitsunfähig. Die dadurch fehlenden Einnahmen führten zu der jetzigen finanziellen Notlage.

Wie Sie aus der beigefügten Bescheinigung meiner Hausbank ersehen können, habe ich meinen Kreditrahmen bereits voll ausgeschöpft. Die Bank ist auch nicht bereit, einen weiteren Kredit zu gewähren.

Da es sich lediglich um eine kurzfristige Stundung handelt, bitte ich, von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abzusehen. Ich bitte, meinem Stundungsantrag zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

♦   Tipp Raffinierter Trick für kurze Zahlungsfrist

Eine Zahlungsfrist von zwei bis drei Wochen können Sie herausschinden, wenn Sie einen Stundungsantrag bewusst kurz vor Ende der Zahlungsfrist stellen, auch wenn Sie wissen, dass der Antrag abgeschmettert wird.

Wenn nun der Bearbeiter den Stundungsantrag wie von Ihnen erwartet ablehnt, muss er Ihnen einen neuen Zahlungstermin nennen. Dieser neue Zahlungstermin muss mindestens eine Woche nach Zugang des ablehnenden Stundungsbescheids liegen. Bis dahin dürfen auch keine Säumniszuschläge erhoben werden, wenn Sie den neuen Zahlungstermin einhalten. Denn Säumniszuschlage entstehen nur, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird (§ 240 AO).

Nun können Sie sich denken, wie lange es dauern kann, bis der Stundungsantrag bearbeitet ist und der ablehnende Stundungsbescheid in Ihrem Briefkasten liegt. Darüber können zwei bis drei Wochen vergehen. Dann haben Sie aber noch eine weitere Woche, bis Sie zahlen müssen.

Aber aufgepasst! Der Computer im Finanzamt weiß von Ihrem Stundungsantrag zunächst noch nichts, mahnt also die ausstehende Steuerforderung an und berechnet auch gleich Säumniszuschläge. Stellen Sie deshalb sofort einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge mit der Begründung: »Ich habe vor Fälligkeit einen Stundungsantrag gestellt, und dieser wurde nach Fälligkeit abgelehnt. Die neue Zahlungsfrist habe ich eingehalten«. Dann müssen Ihnen die Säumniszuschläge erlassen werden (Erlass NRW vom 02. 01. 1984 - S 0480 - I VA 1).

Mehr erfahren: ? Suchen anklicken und den Begriff >Säumniszuschläge< eintragen.

ʘ 16.06.2021