Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 19 Steuerstrafverfahren > 5.0.3 Schätzung nach Geldverkehrsrechnung
Steuern? Mach ich selbst.
Verfahrensrecht / Strafprozessordnung (Steuer)
Bei der Geldverkehrsrechnung werden die privaten Ausgaben und die Entnahmen aus dem Betrieb gegenübergestellt. Stellt sich heraus, dass die privaten Geldausgaben höher sind als die gebuchten Entnahmen, lässt dies auf nicht verbuchte Einnahmen schließen.
Die Geldverkehrsrechnung ist eine Schätzungsmethode, die --richtig angewendet-- so zuverlässig ist, dass sie das Buchführungsergebnis widerlegen kann und in Höhe der errechneten Fehlbeträge auf nicht verbuchte Betriebseinnahmen bzw. einen Saldo nicht verbuchter Betriebseinnahmen / Betriebsausgaben schließen lässt (BFH Urteil vom 08.11.1989 - X R 178/87).
Der Prüfer wird vornehmlich dann eine Geldverkehrsrechnung vornehmen, wenn ihm die Vermögens- und Lebensverhältnisse des Betriebsinhabers bekannt sind.
Ausgehend von der Höhe der Kontostände und der Geldströme stellt der Prüfer die Höhe der Entnahmen fest und ermittelt anschließend den Bedarf an Barmitteln. Dabei berücksichtigt er auch getätigte Einlagen. Anschließend stellt er die Gesamteinnahmen den Gesamtausgaben gegenüber.
Sind die Gesamtausgaben größer als die Gesamtentnahmen, sollte der Unternehmer dies plausibel erklären können. Kann er das nicht, wird die Differenz seinem Gewinn hinzugeschätzt und nachversteuert.
Beispiel: Verprobung einer Pizzeria
Die ungebundenen / frei verfügbaren Privatentnahmen haben insgesamt 36.000 € betragen. Als gebundene Privatentnahmen wurden festgestellt 8.000 € für die Krankenversicherung des Unternehmers, 6.000 € Einkommensteuer + Zusatzsteuern. Für die Renovierung der Privatwohnung wurden 4.000 € aufgewendet. Die Betriebskosten der Wohnung (Heizung, Elektrizität, Wasser, Gemeindeabgaben) betrugen 9.000 €. Für den Erwerb eines Wohnmobils hat er 35.000 € ausgegeben.
Der Prüfer rechnet:
Entnahmen | Ausgaben | |
Ungebundene Privatentnahmen 3.000 € mtl. | 36.000 € | |
Für Lebensunterhalt, mind. Sozialhilfesatz 1.500 € mtl. | 18.000 € | |
Einzahlung auf ein Sparbuch | 5.000 € | |
Renovierung der Privatwohnung | 4.000 € | |
Erwerb eines Wohnmobils | 35.000 € | |
Gebundene Entnahmen | ||
Krankenversicherung und Steuern | 14.000 € | 14.000 € |
Betriebskosten der Wohnung | 9.000 € | 9.000 € |
Fehlbetrag | 26.000 € | |
Summe | 85.000 € | 85.000 € |
Die Berechnung weist einen Fehlbetrag von 26.000 € aus, der zu klären ist. Andernfalls kommt es in dieser Höhe zu Hinzuschätzungen.
ʘ 18.06.2021