Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.5.0 Zeile 6 Handwerkerleistungen

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Einleitung

Handwerkerleistungen sind z. B.

  • die Reparatur und das Streichen oder Lackieren von Fenstern und Türen,
  • die Reparatur oder der Austausch von Bodenbelägen,
  • die Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche,
  • Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen,
  • die Kontrolle des TÜV bei Fahrstühlen,
  • die Kontrolle von Blitzschutzanlagen.

Begünstigt sind nur die in der Rechnung oder Betriebskostenabrechnung enthaltenen Aufwendungen für Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenen Umsatzsteuer.

Füllen Sie daher bitte in den Zeilen 6 bis 8 die beiden Spalten „Rechnungsbeträge (bei Eintragung in Zeile 10 nur anteilig)“ und „darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer“ aus.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

  • Waren und Material

Nicht begünstigt sind Aufwendungen für das verwendete Material und für gelieferte Waren. Ebenfalls nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Dazu zählen alle Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen.

  • Handwerkerleistungen bei Förderung durch die öffentliche Hand

Darüber hinaus ist eine Steuerermäßigung für die jeweilige Handwerkerleistung vollständig ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen hierfür durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse öffentlich gefördert werden (z. B. KfW-Bank, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [BAFA], landeseigener Förderbanken oder Gemeinden).

  • Energetische Maßnahmen

Handelt es sich um eine energetische Sanierung Ihres zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes, können Sie an Stelle der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 35c des Einkommensteuergesetzes die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in der Anlage Energetische Maßnahmen beantragen. Beachten Sie bitte die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage Energetische Maßnahmen.

♦   Höhe der Steuerermäßigung

Nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 € (haushaltsnahe Aufwendungen).

♦   Gemietete Wohnung / unentgeltlich genutzte Wohnung

Auch Mieter können für Handwerkerleistungen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung die Steuerermäßigung erhalten. Das gilt auch, wenn dem Steuerpflichtigen unentgeltlich eine Wohnung überlassen wird, in der er einen Haushalt führt (BFH Urteil vom 20.04.2023 - VI R 23/21).

♦   Tipp Aufwendungen für Gartenarbeiten splitten

Bei Gartenarbeiten sollten Sie zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen (Zeile 5) und Handwerkerleistungen (Zeile 6) unterscheiden.

Zum Haushalt gehören auch Außenanlagen, z. B. der Garten. Die Pflege des Gartens ist eine Dienstleistung und wird in Zeile 5 beantragt.

Wird ein Garten neu angelegt oder grundlegend erneuert, kann dies eine Handwerkerleistung sein.

Im Einzelfall können Sie die Aufwendungen splitten und so die Höchstbeträge für selbständige Dienstleistungen und Handwerkerleistungen getrennt in Anspruch nehmen.