Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 2.5.1 Zeile 6 Liste der Handwerkerleistungen
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Anlage haushaltsnahe Aufwendungen
Die Arbeiten müssen "im Haushalt" ausgeführt werden. Dazu bedarf es eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs zwischen den Arbeiten und dem Haushalt. Streitig ist vielfach, wenn Handwerker ihren Auftrag teilweise in ihrer Werkstatt erledigen.
Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht als Handwerkerleitungen begünstigt.
Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird (BFH Urteil vom 13. Mai 2020, VI R 7/18).
♦ Liste der anerkannten Handwerkerleistungen
Dazu zählen:
♦ Abgelehnt wurden
Sie müssen aufgeteilt werden in begünstigte (Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten) und nicht begünstigte (Mess- und Überprüfungsarbeiten und Feuerstättenschau) / BMF-Schreiben zu § 35a EStG vom 10.01.2014).
♦ Neubauten? Leider nein
Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind leider nicht begünstigt. Die Kosten hierfür sind Herstellungskosten des Gebäudes und nur über die Abschreibung absetzbar. Nach erfolgter Bezugsfertigkeit des Gebäudes und Einrichtung des Haushalts sind indessen handwerkliche Maßnahmen nicht mehr dem Neubau zuzurechnen und daher nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt.
Ein Haus oder eine Wohnung kann im Allgemeinen dann als bezugsfertig angesehen werden, wenn die wesentlichen Bauarbeiten durchgeführt sind. Dazu gehört, dass Türen und Fenster eingebaut, Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden und die sanitären Einrichtungen nutzbar sind. Ferner muss die Heizung betriebsbereit sein und es muss die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche bestehen (BFH zuletzt im Urteil vom 15.11.1989 - II R 38 138 / 86).
Nunmehr gehören alle weiteren Maßnahmen, auch wenn es sich um Restarbeiten handelt oder diese im Rahmen der Neuplanung bereits vorgesehen waren, ab diesem Zeitpunkt zu den begünstigten Aufwendungen gehören, wie z. B. der Außenputz. Dies gilt auch für eine Nutzflächenerweiterung. Daher werden nun beispielsweise auch Handwerkerlöhne steuerlich anerkannt, die bei einem Dachgeschossausbau in einem bestehenden Haushalt angefallen sind (BMF-Anwendungsschreiben vom 10.01.2014 zu § 35a EStG).
♦ Neue Gartenanlage begünstigt
Arbeiten wie Rasenmähen, Laubfegen oder Heckenschneiden sind als gartenpflegerische Maßnahmen als haushaltsnahe Dienstleistungen einzuordnen
Das Anpflanzen von Hecken und Bäumen oder das Fällen von Bäumen sind dagegen gartengestalterische Maßnahmen, die Handwerkerleistungen sind.
Ein Garten kann auch naturbelassen bleiben. Wer diesen Zustand durch Handwerkerleistungen ändert, z. B. durch einen Rollrasen oder neue Blumenbeete anlegen lässt, einen Zaun oder gar eine Mauer errichtet, erhält keinen neuen Garten (BFH Urteil vom 13.07.2011 - VI R 61 / 10). Die Aufwendungen sind also im Jahr der Zahlung steuerbegünstigt. Übersteigen die Handwerkerleistungen (Arbeitsstunden plus Anfahrt) den Höchstbetrag von 6 000 €, ist es ratsam, diesen Betrag in Raten in zwei verschiedenen Kalenderjahren zu begleichen.
Sie haben im November und Dezember ihr Gartengrundstück durch ein Gartenbauunternehmen überholen lassen. Die begünstigen Handwerkerleistungen (Arbeitslöhne) betragen insgesamt 8 000 €. Wenn Sie die Rechnung in zwei Raten im laufenden Jahr und im nächsten Jahr begleichen, können Sie eine um 400 € höhere Steuerermäßigung erhalten:
Zahlung des Höchstbetrages von 6.000 € im laufenden Jahr, davon 20 % = 1 200 €
Zahlung des Restbetrages von 2.000 € im nächsten Jahr, davon 20 % = 400 €
Die Aufwendungen können Sie auch in Zeile 6 als Dienstleistungen geltend machen und so die Höchstbeträge mehrfach in Anspruch nehmen.