Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.2 Umzugskosten / Handwerkerleistung

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Einleitung zum Thema

Für Umzugskosten können Sie ggf. eine Steuerermäßigung erhalten.

  • Beruflich veranlasster Umzug

Haben Sie bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel nicht gleich die richtige Wohnung am Arbeitsort gefunden, ist ein zweiter Umzug privat veranlasst. Ein Abzug als Werbungskosten entfällt, dafür können Sie aber haushaltsnahe Aufwendungen geltend machen und eine Steuerermäßigung erhalten (Anlage 35a).

  • Privat veranlasster Umzug

Wenn Sie Ihren Haushalt durch Umzug  in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus verlegt haben, gelten Maßnahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsführung veranlassten Abnutzung (z.B. Renovierungsarbeiten) noch als im Haushalt erbracht.