Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 1.0.2 Umzugskosten / Handwerkerleistung
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Einleitung zum Thema
Für Umzugskosten können Sie ggf. eine Steuerermäßigung erhalten.
Haben Sie bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel nicht gleich die richtige Wohnung am Arbeitsort gefunden, ist ein zweiter Umzug privat veranlasst. Ein Abzug als Werbungskosten entfällt, dafür können Sie aber haushaltsnahe Aufwendungen geltend machen und eine Steuerermäßigung erhalten (Anlage 35a).
Wenn Sie Ihren Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus verlegt haben, gelten Maßnahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsführung veranlassten Abnutzung (z.B. Renovierungsarbeiten) noch als im Haushalt erbracht.