Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 2.5.5 Hinweis zu Zeile 6 Notrufsystem installieren
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Anlage N
Notrufsystem / Notfall
Die Installation eines Notrufsystems, das es erlaubt, per Knopfdruck rund um die Uhr eine Servicezentrale zu kontaktieren, um im Notfall Hilfe zu holen, steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Haushalt und kann somit nicht als haushaltsnahe Aufwendungen berücksichtigt werden (BFH, Az. VI R 7/21). Die Servicezentrale stelle im Notfall lediglich den Kontakt zu einem Rettungsdienst oder zu Angehörigen her, die dann vor Ort helfen, so die Richter des BFH.