Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.5.5 Notrufsystem / Zeile 6

Anlage N

Notrufsystem / Notfall

Die Installation eines Notrufsystems, das es erlaubt, per  Knopfdruck rund um die Uhr eine Servicezentrale zu kontaktieren, um im Notfall Hilfe zu holen, steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Haushalt und kann somit nicht als haushaltsnahe Aufwendungen berücksichtigt werden (BFH, Az. VI R 7/21). Die Servicezentrale stelle im Notfall lediglich den Kontakt zu einem Rettungsdienst oder zu Angehörigen her, die dann vor Ort helfen, so die Richter des BFH.