Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 2.5.4 Hinweis zu Zeile 6 Umzugskosten
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Werden Umzugskosten vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt und scheidet auch ein Werbungskostenabzug wegen fehlender beruflicher Veranlassung aus, kann für bestimmte Umzugskosten eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht kommen (Anlage 35a).
♦ Zweiter Umzug ist privat
Haben Sie bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel nicht gleich die richtige Wohnung am Arbeitsort gefunden, ist ein zweiter Umzug privat veranlasst. Ein Abzug als Werbungskosten entfällt, dafür können Sie aber haushaltsnahe Aufwendungen geltend machen (Anlage 35a).
Wenn Sie Ihren Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus verlegt haben, gelten Maßnahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsführung veranlassten Abnutzung (z.B. Renovierungsarbeiten eines ausziehenden Mieters) noch als im Haushalt erbracht.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Der Steuerbonus beträgt 20 % von höchstens 4.800 € = 1.200 €