Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.6.0 Zeile 10 - 14 Alleinstehende im gemeinsamen Haushalt

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Einleitung

Leben Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können die Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Das Finanzamt kürzt die Höchstbeträge entsprechend. 

Machen Sie Ihre Angaben in den jeweiligen Zeilen ein. Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

♦   Vier Sachverhalte

Insgesamt sind vier verschiedene Sachverhalte erkennbar:

  1. Sie haben ganzjährig mit einer oder mehreren anderen alleinstehenden Person(en) in einem Haushalt zusammengelebt? Dann tragen Sie bitte in Zeile 10 die Anzahl der Personen ein, mit denen Sie zusammen im Haushalt gelebt haben.
  2. Sie haben ganzjährig mit mehreren anderen alleinstehenden Personen in einem Haushalt zusammengelebt, aber immer nur mit einer Person zeitgleich? Dann tragen Sie bitte in Zeile 10 nur eine „1“ ein.
  3. Sie haben ganzjährig mit einer oder mehreren Person(en) in einem Haushalt zusammengelebt, aber für einen Teil des Kalenderjahres mit mehreren Personen (z. B. Eltern) und für den anderen Teil des Kalenderjahres mit nur einer Person? Dann tragen Sie bitte in Zeile 10 die Gesamtanzahl der Personen ein, mit denen Sie zusammen im Haushalt gelebt haben. Erläutern Sie bitte den Sachverhalt in einer formlosen Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ und tragen in Zeile 37 des Hauptvordrucks eine „1“ ein.
  4. Sie haben ganzjährig mit mehreren Personen in einem Haushalt zusammengelebt, aber in dem einen Teil des Kalenderjahres mit anderen Personen als im anderen Teil des Kalenderjahres (z. B. Umzug von Elternhaus in Wohngemeinschaft)? Dann tragen Sie bitte in Zeile 10 die Gesamtanzahl der Personen ein, mit denen Sie zusammen im Haushalt gelebt haben. Erläutern Sie bitte den Sachverhalt in einer formlosen Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ und tragen in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein.

♦   Anteilige Aufwendungen geltend machen 

Sind die alleinstehenden Personen Arbeitgeber im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber von haushaltsnahen Dienstleistungen, von Pflege- und Betreuungsleistungen oder von Handwerkerleistungen, kann jeder seine tatsächlichen, anteiligen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn alle einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen (Zeile 12 bis 14).