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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Zusammenfassung / Begriff
Für Aufwendungen, die in Ihrem Haushalt im Inland oder in einem anderen EU- / EWR-Staat angefallen sind, können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen:
(Jeweils direkter Abzug von der Steuerschuld / § 35a EStG).
Unter einem "Haushalt" versteht man die Wirtschaftsführung einzelnen oder mehrerer zusammenlebender Personen (in einer Familie) , wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet (BFH Urteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12).
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
huld.
Für Aufwendungen, die in Ihrem Haushalt im Inland oder in einem anderen EU- / EWR-Staat angefallen sind, können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen:
Wirkung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Direkter Abzug der Ermäßigung von der Steuerschuld. Wer keine Steuern zahlt, kann keine Steuerermäßigung erhalten. Wenn die festgesetzte Einkommensteuer niedriger ist als Steuerermäßigung, kommt es insoweit nicht zu einer Steuerermäßigung.
Übersicht
Die Steuerermäßigung beträgt: .
Zeile | Aufwendungen für | bis | % | Ersparnis |
4 | Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt | 2.550 € | 20 = | 510 € |
5 | Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen | 20.000 € | 20 = | 4.000 € |
6 | Handwerkerleistungen | 6.000 € | 20 = | 1.200 € |
Maximale Steuerermäßigung | 28.550 € | 20 = | 5.710 € |
Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige die Räumlichkeiten, in denen er einen Haushalt führt, als Eigentümer oder als Mieter nutzt. Der Steuerpflichtige kann folglich in diesem Sinne auch in unentgeltlich überlassenen Räumlichkeiten einen Haushalt führen (BFH Urteil vom 20.04.2023 - VI R 23/21, unentgeltlich genutzter separater Haushalt im Haus der Mutter).
Zu unterscheiden sind:
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt