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1.0.0 Haushaltsnahe Aufwendungen

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Zusammenfassung / Begriff

Begünstigt sind als Steuerermäßigung 20 %  bestimmter Aufwendungen in bestimmter Höhe. Steuerermäßigung bedeutet: Direkter Abzug von der Steuerschuld.  Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr keine Einkommensteuer zahlen, können die Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen.  

Haushaltsnahe Aufwendungen können sein:

  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im 520 €-Minijob. Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens 510 €
  • Aufwendungen für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen,  ohne Handwerkerleistungen. Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent, höchstens 4 000 €. Die Steuerermäßigung kann auch in Anspruch genommen werden für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen und wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.
  • Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 €. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
  • Kreis der Begünstigten 

Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige die Räumlichkeiten, in denen er einen Haushalt führt, als Eigentümer oder als Mieter nutzt. Der Steuerpflichtige kann folglich auch in unentgeltlich überlassenen Räumlichkeiten einen Haushalt führen (BFH Urteil vom 20.04.2023 - VI R 23/21, unentgeltlich genutzter separater Haushalt im Haus der Mutter).

  • Begriff Haushalt

Unter einem "Haushalt" im Sinne dieser Vorschrift ist die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen, wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet (BFH Urteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12).

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

♦   Höhe der Steuerermäßigung

Steuerermäßigung bedeutet: Wer keine Steuern zahlt, kann keine Steuerermäßigung erhalten. Wenn die festgesetzte Einkommensteuer niedriger ist als Steuerermäßigung nach § 35a EStG, kommt es insoweit nicht zu einer Steuerermäßigung.

Die Steuerermäßigung beträgt:

Zeile Aufwendungen für      bis €   % Bonus bis € 
4 Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt   2.550  20       510 
Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen 20.000 20  4.000
 6  Handwerkerleistungen   6.000 20   1.200 
  Maximale Steuerermäßigung     28.550  20  5.710
  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen (Zeile 5)

Zu unterscheiden sind:

  1. Anstellung im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses, bei dem Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.
  2. Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt als Aushilfe oder im 520 €-Minijob.
  3. Haushaltsnahe Dienstleistungen von einem Fachbetrieb z. B. die Reinigung Ihrer Wohnung, Gartenarbeiten, privater Umzug. Die Aufwendungen sind - ohne Material - (nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten und Umsatzsteuer) einzutragen.
  4. Pflege- und Betreuungsleistungen (Grundpflege), die in einem Heim, bei Ihnen zu Hause oder im Haushalt der zu pflegenden Person erbracht werden. Im Falle der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) sind die Aufwendungen vorrangig als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
  • Gewerbliche Handwerkerleistungen sind (Zeile 6): 

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, z. B. KfW-Bank, BAFA, landeseigener Förderbanken oder Gemeinden).