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1.0.0 ANLAGE HAUSHALTSNAHE AUFWENDUNGEN / Tipps und Gestaltung

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Wichtig

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ist nahezu für jeden Steuerzahler wichtig. Sicherlich haben auch Sie Handwerkerleistungen in Anspruch genommen wie z. B. für die Anbringung einer Leuchte, Verlegung von elektrischen Kabeln, für Renovierungsarbeiten. Fenster putzen nicht vergessen oder das Beschneiden der Hainbuchenhecke. 

Auch als Mieter einer Wohnung können Sie beim Finanzamt einen Steuerbonus erhalten. Entsprechende Posten finden Sie in der Nebenkostenabrechnung. 

Der Abzug bei der Steuerschuld als Steuerermäßigung / Direktabzug kann bis zu 5.710 € betragen (20 % von 28.550 €) 

♦   Haushaltsnahe Aufwendungen sind ...

Haushaltsnahe Aufwendungen sind Leistungen für Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen im Haus, Hof und Garten. Es sind Aufwendungen für Arbeiten, die Sie selbst machen könnten, aber nicht machen müssen. Auch Handwerkerleistungen im Haus, Hof und Garten sind begünstigt.

Sie erhalten für Ihre Aufwendungen auf Antrag eine Steuerermäßigung, d.h. einen direkten Abzug von Ihrer Steuerschuld. Dazu müssen Sie die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen abgeben (§ 35a EStG).

Ziel der Regelung: Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen in Privathaushalten, Verhinderung von Schwarzarbeit.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Papierformular

♦   Höhe der Steuerermäßigung

Steuerermäßigung bedeutet: Wer keine Steuern zahlt, kann keine Steuerermäßigung erhalten. Wenn die festgesetzte Einkommensteuer niedriger ist als Steuerermäßigung nach § 35a EStG, kommt es insoweit nicht zu einer Steuerermäßigung.

Die Steuerermäßigung beträgt:

Zeile Aufwendungen für      bis €   % Bonus bis € 
4 Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt   2.550  20       510 
Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen 20.000 20  4.000
 6  Handwerkerleistungen   6.000 20   1.200 
  Maximale Steuerermäßigung     28.550  20  5.710
  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen Zeile 5

Zu unterscheiden sind:

  1. Anstellung im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses, bei dem Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.
  2. Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt als Aushilfe oder im 450 €-Minijob. Neuregelung 520 € ab Oktober 2022 (Gesetzentwurf).
  3. Haushaltsnahe Dienstleistungen von einem Fachbetrieb z. B. die Reinigung Ihrer Wohnung, Gartenarbeiten, privater Umzug. Die Aufwendungen sind - ohne Material - (nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten und Umsatzsteuer) einzutragen.
  4. Pflege- und Betreuungsleistungen (Grundpflege), die in einem Heim, bei Ihnen zu Hause oder im Haushalt der zu pflegenden Person erbracht werden. Im Falle der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) sind die Aufwendungen vorrangig als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
  • Gewerbliche Handwerkerleistungen sind:

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, z. B. KfW-Bank, BAFA, landeseigener Förderbanken oder Gemeinden).