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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Einleitung
Für Aufwendungen, die in Ihrem Haushalt im Inland oder in einem anderen EU- / EWR-Staat angefallen sind, können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen:
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025

♦ Übersicht
Die Steuerermäßigung beträgt: .
| Zeile | Aufwendungen für | bis | % | Ersparnis |
| 4 | Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt | 2.550 € | 20 = | 510 € |
| 5 | Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen | 20.000 € | 20 = | 4.000 € |
| 6 | Handwerkerleistungen | 6.000 € | 20 = | 1.200 € |
| Maximale Steuerermäßigung | 28.550 € | 20 = | 5.710 € |
♦ Haushalt
Unter einem "Haushalt" versteht man die Wirtschaftsführung einzelnen oder mehrerer zusammenlebender Personen (in einer Familie) , wobei die Wohnung der räumliche Bereich ist, in dem sich der Haushalt entfaltet (BFH Urteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12).
Nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige die Räumlichkeiten, in denen er einen Haushalt führt, als Eigentümer oder als Mieter nutzt. Der Steuerpflichtige kann folglich in diesem Sinne auch in unentgeltlich überlassenen Räumlichkeiten einen Haushalt führen (BFH Urteil vom 20.04.2023 - VI R 23/21, unentgeltlich genutzter separater Haushalt im Haus der Mutter).
♦ Beschäftigungsverhältnisse
Zu unterscheiden sind:
♦ Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen sind z. B. die Reparatur und das Streichen oder Lackieren von Fenstern und Türen, die Reparatur oder der Austausch von Bodenbelägen,
die Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche, Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, die Kontrolle des TÜV bei Fahrstühlen, die Kontrolle von Blitzschutzanlagen.
Begünstigt sind nur die in der Rechnung oder Betriebskostenabrechnung enthaltenen Aufwendungen für Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenen Umsatzsteuer.
Nicht begünstigt sind Aufwendungen für das verwendete Material und für gelieferte Waren. Ebenfalls nicht begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Dazu zählen alle Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen.
Darüber hinaus ist eine Steuerermäßigung für die jeweilige Handwerkerleistung vollständig ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen hierfür durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse öffentlich gefördert werden (z. B. KfW-Bank, Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle [BAFA], landeseigener Förderbanken oder Gemeinden).
Handelt es sich um eine energetische Sanierung Ihres zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes, können Sie an Stelle der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 35c des Einkommensteuergesetzes die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in der Anlage Energetische Maßnahmen beantragen. Beachten Sie bitte die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage Energetische Maßnahmen