Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 2.1.2 Zeile 5 Beschäftigung im Privathaushalt
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden, können Sie eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 € erhalten. Somit sind Aufwendungen bis zu 20.000 € begünstigt. Solche Beschäftigungen kommen in Betracht, wenn die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob im Haushalt) überschritten sind.
Einzutragen sind der gezahlte Arbeitslohn, die Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, die Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung und die Unfallversicherungsbeiträge, soweit sie der Arbeitgeber getragen hat.
Beispiel: Hausangestellte, sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn18.000 €, Steuerermäßigung 20 % der gesamten Kosten, höchstens 4.000 €.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuerermäßigung 20 % von 18.000 € = 3.600 €
Wichtig: Der Höchstbetrag von 4.000 € für Aufwendungen bis zu 20.000 € gilt für die gesamten unter Zeile 5 aufgeführten haushaltsnahen Aufwendungen.