Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 2.1.2 Zeile 5 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Einleitung
Tragen Sie Ihre Aufwendungen in die jeweiligen Zeilen ein. Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus.
Tätigkeiten und Dienstleistungen im eigenen Haushalt sind z. B.
Ein eigener Haushalt ist bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nicht erforderlich.
♦ Höhe der Steuerermäßigung
Für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden, können Sie eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 € erhalten. Somit sind Aufwendungen bis zu 20.000 € begünstigt. Solche Beschäftigungen kommen in Betracht, wenn die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob im Haushalt) überschritten sind.
Einzutragen sind der gezahlte Arbeitslohn, die Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, die Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung und die Unfallversicherungsbeiträge, soweit sie der Arbeitgeber getragen hat.
Beispiel: Hausangestellte, sozialversicherungspflichtiger Bruttolohn18.000 €, Steuerermäßigung 20 % der gesamten Kosten, höchstens 4.000 €.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuerermäßigung 20 % von 18.000 € = 3.600 €
Wichtig: Der Höchstbetrag von 4.000 € für Aufwendungen bis zu 20.000 € gilt für die gesamten unter Zeile 5 aufgeführten haushaltsnahen Aufwendungen.