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2.3.0 Berufsausbildungskosten Zeile 13-14

Anlage Sonderausgaben

Wichtig

Der Wohlstand in Deutschland entstammt dem Ausbildungskapital der Menschen, die in Deutschland leben. Dieses Kapital will der Gesetzgeber weiter zu mobilisieren. Deshalb sind die Kosten für die eigene Berufsausbildung bis zur Höhe von 6.000 € als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei Verheirateten steht jedem Ehepartner der Höchstbetrag zu.

Das Finanzamt beteiligt sich somit an den Kosten Ihrer eigenen ersten Berufsausbildung bis zu 6.000 € pro Jahr. Bei Ehepartnern sind sind 12.000 € abzugsfähig, wenn sich beide Ehepartner noch in der Ausbildung befinden.

Begünstigt sind die Aufwendungen für die eigene erste Berufsausbildung  oder ein  Erststudium.

Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können sein: 

  • Lehrgangs- und Studiengebühren,
  • Aufwendungen für Fachbücher und anderes Lehrmaterial,
  • Fahrtkosten
  • Unterkunftskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung.
  • Kosten für technische Geräte / Handy / Laptop

Beispiel

 Anlage Sonderausgaben Papierformular

Das Finanzamt kürzt die geltend gemachten Aufwendungen von 8.000 € um 2.000 € auf 6.000 €. Der Rest ist verloren.

♦   Berufsausbildung oder Berufsfortbildung, der Unterschied ist erheblich

Der Fiskus macht hier einen gewaltigen Unterschied. Der Abzug von Kosten für die Berufsausbildung ist auf 6.000 € begrenzt ((§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG / Zeile 13 Anlage Sonderausgaben), während die Kosten für die Berufsfortbildung in voller Höhe abzugsfähig sind (§ 9 Abs. 6 EStG, Zeile 46 Anlage N). Letztere wirken sich, sofern keine anderen Werbungskosten angefallen sind, in voller Höhe aus, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 € übersteigen.

Wesentlich mehr lässt sich also herausholen, wenn es sich bei den Aufwendungen um Fortbildungskosten handelt, weil diese in voller Höhe abzugsfähig sind (§ 9 Abs. 6 EStG, Zeile 46 Anlage N). 

Dies machen Sie sich zunutze und ziehen die Kosten dort ab, wo der Abzug am günstigsten ist 

  • Das Problem: Trennung zwischen Ausbildung und Fortbildung

Unter Berufsausbildung ist die erstmalige, breit angelegte erste berufliche Bildung für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang zu verstehen. Folge: Abzug als Sonderausgaben bis 6.000 €.

Unter Fortbildung versteht man Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf. Folge: Abzug als Werbungskosten.

Übersicht

Ausbildung  Fortbildung
  • Erste Lehre oder Berufsausbildung in einem Land der EU, in der Schweiz, in  Norwegen, Liechtenstein, Island; 
  • Erststudium (egal in welchem Land),
  • Besuch einer allgemeinbildenden Schule.
  • Jede beruflich veranlasste Weiterbildung nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums, also z. B.
  1. Studium nach einer Ausbildung (Lehre),
  2. Masterstudium nach einem Bachelorstudium,
  3. Zweitstudium,
  4. Umschulung.

Fortbildungskosten liegen vor bei:

  1. Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf
  2. Umschulung, Berufswechsel
  3. Zweitstudium für einen Berufsaufstieg
  4. Ausbildung in einem Arbeitsverhältnis (Ausbildungsdienstverhältnis)*

*Ausbildungsdienstverhältnis, was bedeutet das?

Werden Sie für einen Beruf ausgebildet, als Auszubildender in einem Arbeitsverhältnis? Sind Sie Beamtenanwärter, Referendar, Lehramtsanwärter?

Dann sind die Unterhaltszuschüsse als Arbeitslohn steuerpflichtig. Durch den Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle sind alle Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.

Dies bedeutet: Obwohl Sie eine Ausbildung absolvieren, haben Sie zwar Berufsausbildungskosten, die aber als Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig sind.

  • Bei Ausbildungskoste kein Verlustabzug

Der Abzug als Ausbildungskosten hat aber  noch einen weiteren Haken: 

Ausbildungskosten wirken sich steuerlich nur aus, wenn Sie steuerpflichtige Einkünfte haben. Außerdem werden Ausbildungskosten nur im Jahr der Zahlung berücksichtigt. Wenn Sie keine oder nur geringe Einnahmen haben, fallen  Ausbildungskosten unberücksichtigt  unter den Tisch. 

Wohingegen nicht ausgeschöpfte Fortbildungskosten durch Verlustvortrag noch in kommenden Jahren abgezogen werden können. Diesen Verlustabzug nach § 10d EStG gibt es bei den Ausbildungskosten nicht. Dazu mehr in der Anlage Sonstiges

♦  Checkliste für Ausbildungskosten

Absetzbar sind:
  • Studiengebühren, Arbeitsmittel, ggfs. Abschreibung (Laptop, Drucker, Schreibtisch, Stuhl, Bücherregal, Fachliteratur), Telefon- / Internetkosten
  • Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort nach den Regeln der Entfernungspauschale
  • Mehraufwendungen für Verpflegung nach den Regeln für Dienstreisen
  • Mehraufwendungen wegen auswärtiger Unterbringung nach den Regeln der doppelten Haushaltsführung
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Aufwendungen wegen Arbeitsgemeinschaften
  • Kosten für Bildungskredite (Zinsen und Gebühren)

 

Tipp Geld der Eltern bei der Steuer abziehen

Die Kosten der Berufsausbildung kann nur derjenige geltend machen, der die Ausbildung absolviert und die Kosten getragen hat. Haben Ihre Eltern die Kosten getragen, kennen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung nicht angeben. 

Wenn Sie indessen die Kosten selbst bestreiten, weil Ihnen Ihre Eltern Geld geschenkt haben oder Unterhalt zahlen, sind die Voraussetzungen für den Abzug als Ausbildungskosten erfüllt. da