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Anlage Sonderausgaben
♦ Fahrten zur Uni / zur Ausbildungsstätte
An dieser Stelle wirkt der Fiskus kleinlich. Obwohl die Uni im eigentlich keine Arbeitsstätte im klassischem Sinne ist, billigt Ihnen der Fiskus keine 0.30 € pauschale Fahrtkosten je gefahrenen km mit dem PKW dem PKW zu, sondern nur die Entfernungspauschale mit 0.30 € je Entfernungs-km zu, und dies auch nur für die ersten 20 km. Danach gibt es zumindest 0.38 €.
Höhere Kosten können für die Benutzung von Bus und Bahn nicht angesetzt werden. Bei der Anzahl der Fahrten machen Sie aber nicht nur die Fahrten während des Semesters geltend, sondern auch Fahrten während der Semesterferien, in denen Sie auch zur Uni gefahren sind zum Büffeln in der Unibibliothek. Da können Sie ohne Wenn und Aber 240 Fahrten ansetzen.
Dabei kommen Sie auf Ausbildungskosten von z. B. (240 Tage x 15 km Entfernung x 0.30 € =) 1.080 €. Bei der Entfernungspauschale gilt diese Berechnung auch ohne eigenen PKW.
Zusätzlich machen Sie Anschaffungskosten für eine PC geltend, in voller Höhe abzugsfähig im Jahr der Anschaffung / Bezahlung. Internet-Anschluss und Telefonkosten nicht vergessen. Für erkennt der Fiskus 20 € pro Monat an.
Ein separates Arbeitszimmer haben Sie zwar nicht, dafür können Sie aber eine Pauschale für Home-Office geltend machen. Das bringt 5 € pro Tag, an denen Sie ausschließlich zu Hause gepaukt haben. Da. für werden aber nur 120 Tage anerkannt, bringt zusammen 600 €
Fahrten zu Lerngemeinschaften bringen 0.30 € je gefahrenen PKW-km.
Wenn Sie unter der Woche am Ausbildungsort ein Zimmer gemietet haben, weil die Entfernung zu Ihrer Wohnung zu groß ist, können Sie die Kosten für doppelte Haushaltsführung abziehen. Da steht voran die Zimmermiete, aber auch Familienheimfahrten.