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Anlage Sonderausgaben
♦ Fahrten zur Uni / zur Ausbildungsstätte
Obwohl die Uni eigentlich keine Arbeitsstätte im klassischem Sinne ist, gibt es für Fahrten zur Uni nur die Entfernungspauschale.
Dabei kommen Sie auf Ausbildungskosten von z. B. (240 Tage x 15 km Entfernung x 0.30 € =) 1.080 €. Bei der Entfernungspauschale gilt diese Berechnung auch ohne eigenen PKW.
Zusätzlich machen Sie Anschaffungskosten für eine PC geltend, in voller Höhe abzugsfähig im Jahr der Anschaffung / Bezahlung. Internet-Anschluss und Telefonkosten nicht vergessen. Für erkennt der Fiskus 20 € pro Monat an.
Ein separates Arbeitszimmer haben Sie zwar nicht, dafür können Sie aber eine Pauschale für Home-Office geltend machen. Das bringt 5 € pro Tag, an denen Sie ausschließlich zu Hause gepaukt haben. Da. für werden aber nur 120 Tage anerkannt, bringt zusammen 600 €
Fahrten zu Lerngemeinschaften bringen 0.30 € je gefahrenen PKW-km.
Wenn Sie unter der Woche am Ausbildungsort ein Zimmer gemietet haben, weil die Entfernung zu Ihrer Wohnung zu groß ist, können Sie die Kosten für doppelte Haushaltsführung abziehen. Da steht voran die Zimmermiete, aber auch Familienheimfahrten.