Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Sonderausgaben
Einleitung zum Thema
Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Versicherungsbeiträge abzugsfähigen Sonderausgaben sind in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld. Diese Aufwendungen sind in der Anlage Kind anzugeben. |
Sonderausgaben sind "besondere" Aufwendungen der Lebensführung, die nach §§ 10 bis 10c EStG abzugsfähig sind. Aufwendungen der Lebensführung dürfen zwar steuerlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Sonderausgaben sind hingegen von diesem Abzugsverbot ausdrücklich ausgenommen (§ 12 Satz 1 EStG).
Tragen Sie Vorsorgeaufwendungen bitte in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Altersvorsorgebeiträge zu sog. Riester-Verträgen tragen Sie bitte in der Anlage AV ein.
Für die übrigen Sonderausgaben einschließlich des Schulgeldes (Anlage Kind) werden Pauschbeträge berücksichtigt, wenn keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden:
Tragen Sie Zuwendungen an politische Parteien sowie an unabhängige Wählervereinigungen stets in voller Höhe ein. Beachten Sie dazu bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 5 bis 12.
Während Ehepartner bei Zusammenveranlagung ihre Einkünfte auf getrennten Formularen erklären müssen, ist die Anlage Sonderausgaben gemeinsam auszufüllen.
Aufwendungen | Abzugsfähig | Einzutragen |
1. Kirchensteuer | in voller Höhe | Zeile 4 |
2. Spenden und Mitgliedsbeiträge | Unterschiedlich | Zeile 4-12 |
3. Berufsausbildungskosten | bis 6.000 € | Zeile 13-14 |
4. Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe | in voller Höhe | Zeile 15-22 |
5. Nacheheliche Unterhaltsleistungen lt. Anlage U – ohne Kindesunterhalt – | bis 13.805 € | Zeile 31-38 |
6. Leistungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs | in voller Höhe | Zeile 39-41 |
7. Leistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs lt. Anlage U | in voller Höhe | Zeile 42-43 |
Anlage Sonderausgaben