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Anlage Sonderausgaben
Einleitung
Sonderausgaben sind "besondere" Aufwendungen der Lebensführung, die bei der Berechnung des Einkommens abzugsfähig sind (§§ 10 bis 10c EStG). Aufwendungen der Lebensführung dürfen zwar grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Sonderausgaben sind hingegen von diesem Abzugsverbot ausdrücklich ausgenommen (§ 12 EStG).
Anlage Sonderausgaben 2025


Zu den Sonderausgaben gehören auch Beiträge zur Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen. Tragen Sie diese in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Zu den Sonderausgaben gehören auch Kinderbereuungskosten und das gezahlte Schulgeld. Tragen Sie diese Aufwendungen in der Anlage Kind ein.
Altersvorsorgebeiträge zu sog. Riester-Verträgen tragen Sie in der Anlage AV ein.
Tragen Sie Zuwendungen an politische Parteien sowie an unabhängige Wählervereinigungen stets in voller Höhe in die Zeilen 5-12 der Anlage Sonderausgaben ein. Beachten Sie dazu bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 5-12 der Anlage Sonderausgaben.
Für übrige Sonderausgaben (Zeile 4 - 41 der Anlage Sonderausgaben) werden folgende Pauschbeträge berücksichtigt, wenn keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden:
Während Ehepartner bei Zusammenveranlagung ihre Einkünfte auf getrennten Formularen erklären müssen, ist die Anlage Sonderausgaben gemeinsam auszufüllen.
♦ Übersicht
In der Anlage Sonderausgaben sind einzutragen:
| Aufwendungen | Abzugsfähig | Einzutragen |
| 1. Kirchensteuer | in voller Höhe | Zeile 4 |
| 2. Spenden und Mitgliedsbeiträge | Unterschiedlich | Zeile 4-12 |
| 3. Berufsausbildungskosten | bis 6.000 € | Zeile 13-14 |
| 4. Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe | in voller Höhe | Zeile 15-22 |
| 5. Nacheheliche Unterhaltsleistungen lt. Anlage U – ohne Kindesunterhalt – | bis 13.805 € | Zeile 31-38 |
| 6. Leistungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs | in voller Höhe | Zeile 39-41 |
| 7. Leistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs lt. Anlage U | in voller Höhe | Zeile 42-43 |
Anlage Sonderausgaben