Anlage Sonderausgaben
♦ So füllen Sie die Vordrucke aus
- Weiße Felder: Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus.
- e-Daten: Daten für die mit gekennzeichneten Zeilen liegen Ihrem Finanzamt im Regelfall vor. Eintragungen sind insoweit nicht erforderlich. Änderungen der Texte sind nicht zulässig. Vollständige Angaben müssen Sie auch dann vornehmen, wenn Ihr Finanzamt Ihnen einen Freibetrag für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gewährt hat.
- Gesonderte Aufstellung: Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie die Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung.
- Nur volle € - Beträge: Tragen Sie bitte alle Beträge in Euro ein.
- Auf- oder abrunden: Es sei denn, die Vordrucke sehen ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vor.
- Belege: Reichen Sie die Belege zu Ihrer Einkommensteuererklärung bitte nur ein, wenn in den Vordrucken und / oder Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird oder Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert wer den (Belegvorhaltepflicht). Bitte übermitteln Sie Belege und andere Dokumente zur Steuererklärung möglichst elektronisch (Beleg nachreichung zur Steuererklärung). Dies ist sowohl über Mein ELSTER ( www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich. Falls Sie Ihrem Finanzamt Belege in Papierform über mitteln möchten, reichen Sie bitte ausschließlich Kopien ein. Bitte übersenden Sie keine Originalbelege.
- Belegvorhaltepflicht: Ihr Steuerbescheid soll nicht Ihnen, sondern einer an deren Person zugesandt werden? Dann nutzen Sie bitte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a der Abgabenordnung). Die Verwaltung Ihrer Vollmachten ist sowohl über Mein ELSTER ( www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich. Empfang Ihres Steuerbescheids Sofern Sie eine gesonderte Empfangsvollmacht in Papierform zu Ihrer Steuererklärung erteilen möchten, dann reichen Sie bitte diese Empfangsvollmacht ein und tragen in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein.