Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 Zeile 4-41 A u s f ü l l e n der Anlage Sonderausgaben

Anlage Sonderausgaben

Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die sich steuermindernd auswirken können.

Zu den Sonderausgaben gehören lt. Gesetz auch Beiträge zur Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen. Tragen Sie diese in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Beachten Sie dazu bitte die Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand. Altersvorsorgebeiträge zu sog. Riester-Verträgen tragen Sie bitte in der Anlage AV ein.

  • Übrige Sonderausgaben

Übrige Sonderausgaben sind die in den Zeilen 4 bis 41 näher bezeichneten Aufwendungen. Für die übrigen Sonderausgaben einschließlich des Schulgeldes (Anlage Kind) werden folgende Pauschbeträge berücksichtigt, wenn keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden: 36 € bei Einzelveranlagung und 72 € bei Zusammenveranlagung.