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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Sonstiges .
Zusammenfassung / Begriff
Die Anlage Sonstiges wurde eingeführt, um auf besondere Möglichkeiten zur Steuerersparnis bei der Einkommensteuer hinzuweisen. Sie können dabei bis zu sieben besondere Anträge zur Veranlagung stellen.
Zeile 4-8 | Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer | |
Zeile 9-15 | Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter | |
Zeile 16 | Spendenabzug | |
Zeile 17-18 | Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag | |
Zeile 19 | Gesondert festgestellte Verluste aus Drittstaaten | |
Zeile 20 | Freibetrag für Altanteile aus Investmentfonds | |
Zeile 21 | Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehepartnern |
Drei der wichtigsten Anträge stellen wir bereits an dieser Stelle ausführlicher dar.
Anlage Sonstiges
♦ Spendenvortrag (Zeile 16)
Spenden sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abzugsfähig. Wirken sich Ihre Spenden steuerlich nicht in voller Höhe aus, was selten vorkommt, weil die Höchstbeträge großzügig bemessen sind, muss Sie das nicht besonders tangieren. Der nicht abzugsfähige Teil wird vom Finanzamt automatisch besonders festgehalten (als verbleibender Verlustvortrag festgestellt), damit dieser Teil im folgenden Jahr berücksichtigt werden kann (§ 10b Abs. 1 Satz 9 EStG).
Haben Sie einen solchen gesonderten Feststellungsbescheid erhalten, tragen Sie in Zeile 16 eine "1" ein. Der Spendenvortrag wird dann automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
Anlage Sonstiges
♦ Verlustabzug (Zeile 17-18)
Bei der Berechnung des Einkommens sind zwei verschiedene Arten der Verlustverrechnung möglich: Verlustausgleich und Verlustabzug.
Beim Verlustausgleich werden Verluste mit positiven Einkünften aus derselben Einkunftsart oder aus anderen Einkunftsarten im Jahr der Verlustentstehung verrechnet.
Nicht ausgeglichene Verluste im laufenden Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG negativ) können im Rahmen des Verlustabzugs (§ 10d EStG) in die zwei vorangegangenen Jahre zurückgetragen (Verlustrücktrag) oder in künftige Jahre vorgetragen werden (Verlustvortrag).
Wichtiger Antrag
Wurde für Sie oder für Ihren Ehepartner zum 31.12. des Vorjahres ein verbleibender Verlustvortrag förmlich festgestellt, tragen Sie bitte in Zeile 17 den Wert „1“ ein. Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt.
Anlage Sonstiges
Wenn Sie in Zeile 18 den Wert "1" eintragen, wird kein Verlustrücktrag vorgenommen und der Verlust erst im folgenden Jahr berücksichtigt.
♦ Aufteilung von Aufwendungen bei Einzelveranlagung von Ehepartnern (Zeile 21)
Im Falle der Einzelveranlagung von Ehepartnern kann jeweils nur derjenige Ehepartner die Aufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen, die er selbst geleistet hat. Dazu müssen dann genaue Feststellungen getroffen werden, die zeitaufwändig sein können.
Eine einfache Lösung des Problems besteht darin, die gesamten Aufwendungen jeweils zur Hälfte in den Einzelveranlagungen anzusetzen. Dazu bedarf es eines Antrags, der in der Anlage Sonstiges Zeile 21 gestellt werden kann.
Anlage Sonstiges