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1.0.0 SONSTIGE ANGABEN / ANTRÄGE / Zeile 4 - 22

Anlage Sonstiges .

Zusammenfassung / Begriff

Die Anlage Sonstiges wurde eingeführt, um auf besondere Möglichkeiten zur Steuerersparnis bei der Einkommensteuer hinzuweisen. Sie können dabei bis zu sieben besondere Anträge zur Veranlagung stellen.

  • In die Anlage Sonstiges gehören
  Zeile 4-8  Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
  Zeile 9-15 Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
  Zeile 16 Spendenabzug 
  Zeile 17-18 Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag
  Zeile 19 Gesondert festgestellte Verluste aus Drittstaaten
  Zeile 20  Freibetrag für Altanteile aus Investmentfonds
  Zeile 21 Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehepartnern

Drei der wichtigsten Anträge stellen wir bereits an dieser Stelle ausführlicher dar.  

  1. Spendenvortrag
  2. Verlustabzug
  3. zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehepartnern.

Anlage Sonstiges

♦   Spendenvortrag (Zeile 16)

Spenden sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abzugsfähig. Wirken sich Ihre Spenden steuerlich nicht in voller Höhe aus, was selten vorkommt, weil die Höchstbeträge großzügig bemessen sind, muss Sie das nicht besonders tangieren. Der nicht abzugsfähige Teil wird vom Finanzamt automatisch besonders festgehalten (als verbleibender Verlustvortrag festgestellt), damit dieser Teil im folgenden Jahr berücksichtigt werden kann (§ 10b Abs. 1 Satz 9 EStG).

Haben Sie einen solchen gesonderten Feststellungsbescheid erhalten, tragen Sie in Zeile 16 eine "1" ein. Der Spendenvortrag wird dann automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. 

Anlage Sonstiges

♦   Verlustabzug (Zeile 17-18)

Bei der Berechnung des Einkommens sind zwei verschiedene  Arten der Verlustverrechnung möglich: Verlustausgleich und Verlustabzug.

  • Verlustausgleich

Beim Verlustausgleich werden Verluste mit positiven Einkünften aus derselben Einkunftsart oder aus anderen Einkunftsarten im Jahr der Verlustentstehung verrechnet.

  • Verlustrücktrag

Nicht ausgeglichene Verluste im laufenden Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG negativ)  können im Rahmen des Verlustabzugs (§ 10d EStG) in die zwei vorangegangenen Jahre  zurückgetragen (Verlustrücktrag) oder in künftige Jahre vorgetragen werden (Verlustvortrag). 

Wichtiger Antrag

Wurde für Sie oder für Ihren Ehepartner zum 31.12. des Vorjahres ein verbleibender Verlustvortrag förmlich festgestellt, tragen Sie bitte in Zeile 17 den Wert „1“ ein. Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt. 

Anlage Sonstiges

Wenn Sie in Zeile 18 den Wert "1" eintragen, wird kein Verlustrücktrag vorgenommen und der Verlust erst im folgenden Jahr berücksichtigt. 

♦   Aufteilung von Aufwendungen bei Einzelveranlagung von Ehepartnern (Zeile 21)

Im Falle der Einzelveranlagung von Ehepartnern kann jeweils nur derjenige Ehepartner die Aufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen, die er selbst geleistet hat. Dazu müssen dann genaue Feststellungen getroffen werden, die zeitaufwändig sein können.

Eine einfache Lösung des Problems besteht darin, die gesamten Aufwendungen jeweils zur Hälfte in den Einzelveranlagungen anzusetzen. Dazu bedarf es eines Antrags, der in der Anlage Sonstiges Zeile 21 gestellt werden kann.

Anlage Sonstiges