Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.2 Bis wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Einkommensteuererklärung

⇒   Abgabefristen

  • Frist bei Pflichtabgabe

Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, müssen diese innerhalb sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis zum 31.07. des Folgejahres  abgeben (§ 149 Abs. 2 AO). Die Frist kann aber auch verlängert werden. Dies ist momentan wegen der weltweiten Krisen der Fall. 

  • Frist bei freiwilliger Abgabe

Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dem werden längere Abgabefristen eingeräumt. 

  • Abgabefristen für Steuererklärung 2022
I.  Fristen bei Pflichtabgabe für 2022  
1. Allgemein * Bis 30. September 2023
2. Kirchensteuer auf Kapitalerträge erklären* Bis 30. September 2023
II. Fristen bei freiwilliger Abgabe für 2022  
1. Allgemein Bis 31. Dezember 2026
2. Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Bis 31. Dezember 2026
3. Verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen* Bis 31. Dezember 2023
4. Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie Bis 31. Dezember 2026

* Wenn ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Steuererklärung für Sie abgibt, endet die Frist erst am 28. Februar 2024.

Tipp Längere Abgabefrist erkaufen

Wer zur Abgabe für 2022 verpflichtet ist und den Termin 30. September 2023 nicht einhalten kann, kann sich Zeit erkaufen, indem er seine Steuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein abgeben lässt. Die Frist verlängert sich dann bis Ende Februar 2024 (§ 149 Abs. 3 AO).

♦   Aufforderung zur Abgabe vor Ablauf der Frist

Das Finanzamt darf die Steuererklärung von Personen, die steuerlich beraten werden, vor Ablauf der gesetzlich eingeräumten Frist anfordern. Dafür muss das Finanzamt eine Frist von vier Monaten gewähren (§ 149 AO).

Aufforderung zur Abgabe vor Ablauf der Frist zulässig, wenn 

  1.  für den vorangegangenen Besteuerungszeitraum Erklärungen nicht oder verspätet abgegeben wurden,
  2. wenn nachträglich Vorauszahlungen für den vorangegangenen Besteuerungszeitraum festgesetzt wurden,
  3. Vorauszahlungen für den Besteuerungszeitraum außerhalb einer Veranlagung herabgesetzt wurden,
  4. die Veranlagung für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum zu einer Abschlusszahlung von mindestens 25 Prozent der festgesetzten Steuer oder mehr als 10 000 Euro geführt hat,
  5. die Steuerfestsetzung zu einer Abschlusszahlung von mehr als 10.000 € führen wird oder
  6. eine Außenprüfung vorgesehen ist,
  7. der betroffene Steuerpflichtige im Besteuerungszeitraum einen Betrieb eröffnet oder eingestellt hat oder
  8. für Beteiligte an Gesellschaften oder Gemeinschaften Verluste festzustellen sind.

Ferner dürfen die Finanzämter nach dem Ergebnis einer automationsgestützten Zufallsauswahl Erklärungen vorab anfordern mit einer Frist von vier Monaten nach Bekanntgabe der Aufforderung).