Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 01 Meine Steuererklärung > 1.2 Abgabefristen für die Steuererklärung 2023
Steuern? Mach ich selbst.
Einkommensteuererklärung
Zusammenfassung / Begriff
Einkommensteuerklärungen sind grundsätzlich spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres – bis zum 31.07. - abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Diese Frist wurde für die Steuererklärung 2023 um einen Monat verlängert auf den 31.08.2024 (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz). Da dieser Stichtag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf den folgenden Montag, den 02. 09. 2024.
Wenn Sie trotz aller Mühe feststellen, dass Sie den Abgabetermin nicht schaffen, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen (§ 109 AO). Das geht schriftlich, am Telefon oder online über das Elster-Portal. Sie sollten dafür allerdings einen wichtigen Grund angeben. Eine verschluderte Rechnung reicht dafür als Grund nicht.
Bieten Sie dem Finanzamt dabei zugleich einen neuen Abgabetermin an, z. B. einen Monat später. Wenn das Finanzamt Ihrem Antrag nicht widerspricht, gilt dieser als akzeptiert. Den zweiten Termin sollten Sie indessen einhalten, denn eine weitere Fristverlängerung gibt es nicht.
Wer den Termin verpasst, muss unter Umständen mit Verspätungszuschlägen rechnen (§ 152 AO). Die Zuschläge betragen für jeden angebrochenen Monat nach Abgabetermin 0.25 % der vom Finanzamt festgesetzten Steuer - also nicht der nachzuzahlenden Steuer, mindestens aber 25 € pro Monat. Wer also um ein halbes Jahr verspätet abgibt, muss mit mindestens 150 € Verspätungszuschlag rechnen.
⇒ Abgabefristen für Steuererklärung 2023
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese innerhalb sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben (§ 149 Abs. 2 AO). Wegen der Corona-Kriese wurde die Frist auf den 02.09.2024 verlängert (siehe oben).
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dem werden längere Abgabefristen eingeräumt.
I. Fristen bei Pflichtabgabe für 2023 | |
Allgemein * | Bis 31. August 2024 |
II. Fristen bei freiwilliger Abgabe für 2023 | |
1. Allgemein | Bis 31. Dezember 2027 |
2. Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen | Bis 31. Dezember 2027 |
3. Verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen* | Bis 31. Dezember 2024 |
4. Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie | Bis 31. Dezember 2027 |
* Wenn ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Steuererklärung für Sie abgibt, endet die Frist erst am 28. Februar 2025.
Tipp Längere Abgabefrist erkaufen
Wer zur Abgabe für 2023 verpflichtet ist und den Termin 31. 08. 2024 / 02.09.2024) nicht einhalten kann, kann sich Zeit erkaufen, indem er seine Steuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein abgeben lässt. Die Frist verlängert sich dann bis Ende Februar 2025 (§ 149 Abs. 3 AO).
♦ Aufforderung zur Abgabe vor Ablauf der Frist
Das Finanzamt darf die Steuererklärung von Personen, die steuerlich beraten werden, vor Ablauf der gesetzlich eingeräumten Frist anfordern. Dafür muss das Finanzamt eine Frist von vier Monaten gewähren (§ 149 Abs. 4 AO).
Aufforderung zur Abgabe vor Ablauf der Frist zulässig, wenn
Ferner dürfen die Finanzämter nach dem Ergebnis einer automationsgestützten Zufallsauswahl Erklärungen vorab anfordern mit einer Frist von vier Monaten nach Bekanntgabe der Aufforderung).