Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 01 Meine Steuererklärung > 1.2 Bis wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
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Einkommensteuererklärung
⇒ Abgabefristen
Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, müssen diese innerhalb sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben (§ 149 Abs. 2 AO). Die Frist kann aber auch verlängert werden. Dies ist momentan wegen der weltweiten Krisen der Fall.
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dem werden längere Abgabefristen eingeräumt.
I. Fristen bei Pflichtabgabe für 2022 | |
1. Allgemein * | Bis 30. September 2023 |
2. Kirchensteuer auf Kapitalerträge erklären* | Bis 30. September 2023 |
II. Fristen bei freiwilliger Abgabe für 2022 | |
1. Allgemein | Bis 31. Dezember 2026 |
2. Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen | Bis 31. Dezember 2026 |
3. Verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen* | Bis 31. Dezember 2023 |
4. Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie | Bis 31. Dezember 2026 |
* Wenn ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Steuererklärung für Sie abgibt, endet die Frist erst am 28. Februar 2024.
Tipp Längere Abgabefrist erkaufen
Wer zur Abgabe für 2022 verpflichtet ist und den Termin 30. September 2023 nicht einhalten kann, kann sich Zeit erkaufen, indem er seine Steuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder durch einen Lohnsteuerhilfeverein abgeben lässt. Die Frist verlängert sich dann bis Ende Februar 2024 (§ 149 Abs. 3 AO).
♦ Aufforderung zur Abgabe vor Ablauf der Frist
Das Finanzamt darf die Steuererklärung von Personen, die steuerlich beraten werden, vor Ablauf der gesetzlich eingeräumten Frist anfordern. Dafür muss das Finanzamt eine Frist von vier Monaten gewähren (§ 149 AO).
Aufforderung zur Abgabe vor Ablauf der Frist zulässig, wenn
Ferner dürfen die Finanzämter nach dem Ergebnis einer automationsgestützten Zufallsauswahl Erklärungen vorab anfordern mit einer Frist von vier Monaten nach Bekanntgabe der Aufforderung).