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Steuern? Mach ich selbst.
Einkommensteuererklärung
♦ Wegweiser für das Einkommensteuergesetz
Die Beiträge in HELFER IN STEUERSACHEN sind regelmäßig mit Quellenangaben unterlegt, insbesondere mit den Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Gesetz finden Sie unter "gesetze-im-internet.de" > Gesetze und Verordnungen > E > EStG.
Für steuerliche Laien ist es nicht leicht, sich im EStG zurechtzufinden. Der Schlüssel für einen schnellen Überblick liegt indessen lediglich in der Beantwortung von drei Fragen:
Wer ist Steuerpflichtiger? Was wird besteuert? Wie hoch ist der Tarif? |
Suchen Sie die Antworten auf diese drei Fragen:
♦ Wer ist Steuerpflichtiger?
Steuerpflichtig sind natürliche Personen - von der Vollendung der Geburt bis zu ihrem Tode -, die im Inland einen Wohnsitz haben (§ 1 EStG), also auch z. B. Kleinkinder.
♦ Was wird besteuert?
Steuerpflichtig sind nur
Die Einordnung unter die sieben Einkunftsarten hat z. B. Bedeutung für die Ermittlung der Einkünfte (durch Bilanzierung oder Einnahme-Überschuss-Rechnung), für Freibeträge, Steuerbefreiungen, Verlustausgleich und Verlustabzug, Tarif / Abgeltungsteuer und für den Altersentlastungsbetrag.
♦ Wie hoch ist der Tarif?
Auf das zu versteuernde Einkommen (siehe Veranlagungsschema unten) wird nach der Formel des § 32a Abs. 1 EStG der Tarif angewendet. Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (10.347 € / 20.694 € Alleinstehende / Ehepartner / Wert für 2022) übersteigt, wird Einkommensteuer erhoben.
In § 32a Abs. 5 EStG finden sich die Vorschriften zum Splittingtarif bei zusammenveranlagten Ehepartnern sowie in Abs. 6 die Sonderfälle zur Anwendung des Splittingtarifs bei Auflösung der Ehe durch Tod (Witwensplitting) und bei Wiederverheiratung bereits im Jahr des Todes des Ehepartners (Gnadensplitting).
? Witwensplitting: Begriff eingeben + Suchen antippen
? Gnadensplitting: Begriff eingeben + Suchen antippen
⇒ Das Veranlagungsschema (§ 2 EStG)
Das Veranlagungsschema zeigt den Gang der Berechnung zum zu versteuernden Einkommen (§ 2 EStG). Sie erkennen anhand des Schemas, wie sich die Einkünfte, Freibeträge und Steuerermäßigungen auf die Höhe des Einkommens und damit auf die Höhe der Einkommensteuer auswirken.
Veranlagungsschema
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft / Anlage L | ..... € | |
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb / Anlage G | ..... € | |
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Anlage S | ..... € | |
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: / Anlage N | ||
Arbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung | ..... € | |
- Werbungskosten, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.200 € | ..... € | |
- Versorgungsfreibetrag | ..... € | |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | ..... € | >..... € |
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen / Anlage KAP | ||
Einnahmen lt. Steuerbescheinigung | ..... € | |
- Sparer-Pauschbetrag 801 €, ab 2023 = 1.000 € | ..... € | |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | ..... € | > ..... € |
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / Anlage V | ..... € | |
7. Sonstige Einkünfte | ||
Rentenbezüge / Anlage R | ..... € | |
- Rentenfreibetrag | ..... € | |
- Werbungskosten-Pauschbetrag | ..... € | |
Einkünfte | ..... € | > ...... € |
Renten / Anlage R-bAV / AV | ..... € | |
- Werbungskosten-Pauschbetrag | ..... € | |
Einkünfte | ..... € | > ..... € |
Andere Sonstige Einkünfte / Anlage SO | ..... € | > ..... € |
Summe der Einkünfte | ..... € | |
- Altersentlastungsbetrag | ..... € | |
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | ..... € | |
Gesamtbetrag der Einkünfte | ..... € | |
- Verlustabzug / Hauptvordruck | ..... € | |
- Vorsorgeaufwendungen / Anlage Vorsorgeaufwand | ..... € | |
- Übrige Sonderausgaben (für Berufsausbildung, Kirchensteuer, Spenden, mind. Pauschbetrag 36 € pro Person) / Hauptvordruck |
..... € | |
- Außergewöhnl. Belastungen (z. B Krankheitskosten, Körperbehinderung) / Hauptvordruck | ..... € | |
Einkommen | ..... € | > ..... € |
- Kinderfreibetrag / Anlage Kind | ..... € | |
Zu versteuerndes Einkommen | ..... € | |
Tarifliche Einkommensteuer nach der Grund- oder Splittingtabelle | ..... € | |
- Steuerermäßigungen z. B. für Parteispenden, haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerrechnungen / Hauptvordruck | ..... € | |
+ Kindergeld, wenn Kinderfreibeträge günstiger / Anlage Kind | ..... € | |
- geleistete Vorauszahlungen | ..... € | |
Erstattungsbetrag / Abschlusszahlung | ..... € |