Steuern? Mach ich selbst.
Einkommensteuererklärung
Einleitung
Der Finanzverwaltung liegen bereits zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen vor, die sie durch entsprechende elektronische Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen erhalten hat (sog. e-Daten, z. B.
♦ Angaben nicht erforderlich 
Daher müssen Sie hierzu grundsätzlich keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeilen machen, die als e-Daten gekennzeichnet und grün unterlegt sind.
Diese Zeilen / Bereiche müssen Sie jedoch weiterhin ausfüllen, wenn Ihnen bekannt ist, dass die mitteilungspflichtige Stelle die e-Daten nicht oder nicht zutreffend übermittelt hat.