Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.2.5 e-Daten

Einkommensteuererklärung

Einleitung

Der Finanzverwaltung liegen bereits zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen vor, die sie durch entsprechende elektronische Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen erhalten hat (sog. e-Daten, z. B.

  • Bruttoarbeitslöhne und die dazugehörige Lohnsteuerabzugsbeträge,
  • bestimmte Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung und Altersvorsorge,
  • Lohnersatzleistungen,
  • Renten.

♦ Angaben nicht erforderlich  

Daher müssen Sie hierzu grundsätzlich keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeilen machen, die als e-Daten gekennzeichnet und grün unterlegt sind.

Diese Zeilen / Bereiche müssen Sie jedoch weiterhin ausfüllen, wenn Ihnen bekannt ist, dass die mitteilungspflichtige Stelle die e-Daten nicht oder nicht zutreffend übermittelt hat.