Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.6.1 Finanzierung eines Eigenheims

Steuertipps

Die Eheleute Huber haben es geschafft, sind Eigentümer einer Wohnimmobilie geworden. Die Anschaffungskosten haben 280.000 € betragen. Dafür haben sie sich mit (280.000 € - Eigenkapital 40.000 € =) 240.000 verschuldet, mit 10.000 € Darlehen von der Bausparkasse und 230.000 € Darlehen von ihrer Hausbank. Die Vermögenslage der Eheleute hat sich mit der Anschaffung der Immobilie positiv verändert, denn ihr Immobilienbesitz ist inzwischen wertvoller als ihre Bauschulden.

Der Immobilienberater der Hausbank macht den Eheleuten abschließend folgende Rechnung auf: "Bislang haben Sie mtl. 700 € Miete gezahlt, wie ich den Unterlagen entnommen habe.

Die Mietbelastung ist weggefallen, stattdessen zahlen Sie Schuldzinsen und Tilgungsraten an die Bausparkasse und an die Hausbank in Höhe von mtl. 675 €, also 25 € weniger als die Miete betragen hat. Mit dem Tilgungsanteil mindern Sie kontinuierlich Ihre Bauschulden. 

Die Tilgung der Schulden ist auf 30 Jahre angelegt, Sie können aber Sondertilgungen leisten, die erste nach 10 Jahren. Dann läuft der Festzins von 1.25 % aus.  

Nach Ablauf der Zinsbindung in 10 Jahren beträgt die Valuta Ihrer Darlehen noch ca. 75 % des ursprünglichen Nennwerts (240.000 € - 25 % Tilgung =) ca. 180.000 €. Ich würde Ihnen raten: Sparen Sie weiter auf der bisherigen Schiene durch Prämien-Bausparen, VL-Bausparen und Riester-Bausparen und leisten in 10 Jahren eine Sondertilgung in Höhe Ihrer Guthaben bei der Bausparkasse und aus dem Wohnriester bei der Allianz.

Kleiner Tipp: Sie können sich dabei Jahr für Jahr die Prämien und die Zulagen auf ihre Zins- und Tilgungsraten von 675 € anrechnen lassen und erwirtschaften so einen Zuschuss für Ihren Jahresurlaub".

Und der Berater fügt hinzu: "Der Schuldenabbau geht immer schneller voran, weil bei gleich hohen Leistungen der Tilgungsanteil sich erhöht und der Zinsanteil sich vermindert. Ihre Vermögenslage verbessert sich dadurch Monat für Monat. Noch weit bevor Sie in Rente gehen, ist Ihr Haus schuldenfrei".