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1.2.0 Sanierungsbedürftige Immobilie als Steuersparmodell

Steuertipps

Einleitung

Eine sanierungsbedürftige Immobilie kann als Steuersparmodell herhalten, wenn diese vermietet ist. Die Sanierungskosten sind als Werbungskosten abzugsfähig. In Höhe des persönlichen Steuersatzes beteiligt sich der Fiskus somit an den entstehenden Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, im günstigsten Fall bis zu 50 %.

♦   Drei-Jahreszeitraum nach Erwerb

Für den Abzug als Werbungskosten ist im Falle des Erwerbs Voraussetzung, dass in den ersten drei Jahren nach Erwerb die Sanierungskosten nicht mehr als 15 % der Anschaffungskosten für das Gebäude betragen. Andernfalls sind die Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten mit nur 2 % oder 2.5 % abzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG / BMF, 20.10.2017, IV C1 - S 2171).