Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.1.3 Firmenwagen? Nein danke

Steuertipps

In Absprache mit dem Arbeitgeber können Mitarbeiter im Außendienst auf einen Firmenwagen verzichten und für berufliche Fahrten ihren privaten PKW einsetzen. Das bringt Vorteile bei der Steuer und Geld in die Haushaltskasse.

  • Die Ausgangslage

Mitarbeiter im Außendienst erhalten im Normalfall einen Firmenwagen, den Sie dann auch privat nutzen dürfen. Und schon haben sie die vertrackte 1 %-Regelung am Hals, wonach die private Nutzung monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zu versteuern ist (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Pfiffige Alternative

Vielleicht können Sie mit Ihrem Chef aushandeln, dass Sie bei Ihren Fahrten im Außendienst Ihren privaten PKW einsetzen und Ihnen die Fahrtkosten vom Betrieb erstattet werden. Die Fahrtkostenerstattung ist steuerfrei, soweit sie die nach § 9 EStG als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen (§ 3 Nr. 16 EStG). Das sind 0.30 € je gefahrenen km (Fahrtkostenerstattung nach dem Bundesreisekostengesetz / § 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 2 EStG).

Dafür müssen Sie etwas Papierkram erledigen: Die Reisekostenabrechnung machen Sie ja ohnehin (Tipp: Rhenus Reisekostennachweis), hinzu kommt die Führung eines Fahrtenbuches, mit dem Sie den Nachweis für die gefahrenen km erbringen, gegenüber der Firma und dem Finanzamt.

Und so wird gerechnet:

Privater PKW z. B. VW Golf Diesel, Anschaffungskosten 27.000,- €; mit dem Betrieb abgerechnete Fahrtkosten pro Jahr:  Gefahrene Kilometer z. B. 30.000 x 0,30 € = steuerfrei 9.000,- €.

In drei Jahren haben Sie den Kaufpreis für den Golf als steuerfreie Einnahmen reingefahren. Von Reparaturkosten keine Spur. Mögliche Kosten sind durch die Werksgarantie abgedeckt. Den Dieselsprit bekommen Sie preisgünstig aus der Firmenzapfsäule. Nach drei Jahren ist ein neuer Golf dran. Den alten verkaufen Sie völlig steuerfrei. 

Für Ihren Chef sieht die Sache so aus: Er braucht keinen Firmenwagen anzuschaffen und kann die an Sie gezahlten Erstattungsbeträge vom Gewinn abziehen. Ihren kleinen Gewinn, den Sie dabei machen, erkennt er schon, hakt ihn aber als versteckte Lohnerhöhung ab, für die er keine Sozialversicherung zu zahlen braucht. 

Juniorchef?

Wenn Sie als angestellter Juniorchef auf einen Firmenwagen verzichten und ihre beruflichen Fahrten mit 0.30 € je km abrechnen (siehe oben), haben Sie vielleicht sogar freien Zugang zur Firmenzapfsäule und können umsonst Diesel tanken. Genau genommen wäre dies ein steuerpflichtiger Sachbezug, der aber vielfach einfach >>vergessen<< wird anzusetzen.