Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 02 Die besten Steuertipps > 1.1.2 Kleiner Firmenwagen als Sparmobil
Steuern? Mach ich selbst.
Steuertipps
Die Freude an einem stattlichen Firmenwagen / Dienstwagen hat ihren Preis. Was der Arbeitgeber an Steuern spart, wenn er die Kosten für den Dienstwagen als Betriebsausgaben absetzt, holt sich der Fiskus beim Arbeitnehmer über die Besteuerung der privaten Nutzung zurück.
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Es geht aber auch anders.
♦ Tipp Mit einem Kleinwagen Steuern sparen
Beispiel: Dienstwagen Smart PKW (Bruttolistenpreis 14.050 €), Entfernung Wohnung / erste Tätigkeitsstätte 40 km.
Der Kniff besteht hier darin, dass der steuerpflichtige Zuschlag für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte niedriger ist als die im Gegenzug als Werbungskosten abzuziehende Entfernungspauschale. |
Nutzungswert für Privatfahrten (1 % x 12 Monate = 12 % x Bruttolistenpreis 14.050 €, abgerundet 14.000 € =) 1.680 €.
Als Zuschlag für die Fahrten zur Arbeit sind als Sachbezug zu versteuern (12 Monate mit je 0.03 % von 14.000 € : 100 x 40 km =) 2.016 €.
Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale in der Anlage N geltend machen.
Pauschale | |
Bis 20 km: 230 x 20 x 0.30 € = | 1.380 € |
Ab 20 km: 230 x 20 x 0.35 € = | 1.610 € |
Werbungskosten | 2.990 € |
Insgesamt zu versteuern:
Nutzungswert für Privatfahrten 1.680 €
Zuschlag für Fahrten zur Arbeit + 2.016 €
Insgesamt zu versteuern 3.696 €
Und so bringen Sie die Sachbezüge (Nutzung des Dienstwagens) und die Werbungskosten in der Anlage N unter:
Anlage N
Im Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers enthalten 1.680 + 2.016 € = 3.696 €
Anlage N
Die Entfernungspauschale beträgt (siehe oben) 2.990 €.
Bei einem Fahrzeug mit Listenpreis in doppelter Höhe = 28.000 € sind zu versteuern für Privatfahrten 3.360 € + Zuschlag für Fahrten zur Arbeit 4.032 €, zusammen also 7.392 €, die Entfernungspauschale bleibt unverändert bei 2.990 €.
Mit einem Kleinwagen kommt man also günstiger davon.