Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 02 Die besten Steuertipps > 1.3.0 Gesetzliche Altersversorgung / Höchstbeträge für 2022
Steuern? Mach ich selbst.
Steuertipps
Wichtig
Zur Versorgung im Alter zählen alle Maßnahmen, den Ruhestand aus angespartem Vermögen und sonstigen Anwartschaften sicher zu stellen.
Ohne zuvor einen Gesamtüberblick zu gewinnen ist es schwer, die einzelnen Maßnahmen richtig einzuordnen.
♦ Gesamtüberblick
Die steuerbegünstigte Altersversorgung in Deutschland ist in drei Arten gegliedert:
Arten der Altersversorgung | Art der Förderung | Quelle |
1. Gesetzliche Altersversorgung | Abzug als Vorsorgeaufwendungen | § 10 Abs. 1 EStG |
Gesetzliche Rentenversicherung | ||
Berufsständische Versorgungskassen | ||
Kapitalgedeckte Rentenversich.(Rürup-Rente) | ||
2. Betriebliche Altersversorgung | ||
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds | Steuerfreier Arbeitslohn des ArbN | § 3 Nr. 63 EStG |
Pensionszusagen, Direktzusagen | Pensionsrückstellung beim ArbG | § 6a EStG |
3. Private Altersversorgung | ||
Vermögenswirksame Leistungen | Arbeitnehmer-Sparzulage | 5. VermBG |
Prämien-Bausparen | Bausparprämie | WoPG |
Riester-Rentenversicherung |
Altersvorsorgezulage + Steuerermäßigung |
§§ 79 ff EStG, § 10a EStG |
Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht die gesetzliche Altersversorgung in Form einer Basis-Rentenversicherung.
♦ Gesetzliche Basis-Rentenversicherung
Zu den Basis-Rentenversicherungen gehören die Renten aus
Aufwendungen zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter liegen vor, wenn Beiträge zugunsten von Vorsorgeprodukten geleistet werden, die eine tatsächliche Verwendung für die Altersversorgung sichern. Dies ist regelmäßig nur gewährleistet, wenn es sich um Produkte handelt, die im Alter Rentenleistungen vorsehen, also keine Kapitalauszahlung ermöglichen.
♦ Begrenzung des Abzugs durch Höchstbeträge
Der Abzug der Beiträge zur Basis-Rentenversicherung ist durch Höchstbeträge begrenzt. Für eine Übergangszeit - bis 2025 - werden die Höchstbeträge gekürzt.
Die Höchstbeträge bemessen sich nach dem Höchstbetrag der Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG).
Der Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 103.800 € im Jahr, der Beitragssatz 24.7 % (Werte für 2022).
Für das Jahr 2022 beträgt der Höchstbetrag für Beiträge zu einer Basis-Rentenversicherung somit (103.800 € x 24.7 % =) 25.639 €, für Ehepartner doppelter Betrag = 51.278 €. Für 2022 werden die Höchstbeträge auf 94 % gekürzt.
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
♦ Kürzung der Höchstbeträge für eine Übergangszeit
Die Höchstbeträge werden für eine Übergangszeit von 2005 bis 2025 gekürzt, werden also nur zum Teil angesetzt.
Kürzung der Höchstbeträge auf
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
88 % | 90 % | 92 % | 94 % | 96 % | 98 % | 100 % |
Beispiel
K. wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er hat in 2022 an die kassenärztliche Versorgungseinrichtung der örtlichen Ärztekammer Pflichtbeiträge in Höhe von 15.469 € und zusätzlich freiwillige Beiträge an die Ärztekammereinrichtung in Höhe von 12.000 € geleistet, insgesamt 27.469 €.
Die begünstigten Beiträge werden gekürzt auf 94 % von 25.639 € = 24.101 €. Der gekürzte Höchstbetrag ist nicht überschritten.
Anlage Vorsorgeaufwand Papierformular
Berechnung
Voller Höchstbetrag für Ehepartner (Wert 2022 / West) | 51.278 € |
Davon 94 % (Zwischenergebnis 1) | 48.202 € |
Beiträge zur Basis-Altersrente | 27.469 € |
Davon 94 % (Zwischenergebnis 2) | 25.821 € |
Endergebnis (der niedrigere Betrag der Zwischenergebnisse ist absetzbar) | 25.821 € |
Bei einem Steuersatz von ca. 50 % einschließlich Nebensteuern beträgt die Steuerersparnis (25.821 € x 50 % =) 12.910 €. In dieser Höhe beteiligt sich der Fiskus an der Altersversorgung des Steuerzahlers.
♦ Höchstbeträge für Arbeitnehmer
Die Höchstbeträge für Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, fallen leider nicht so günstig aus wie oben dargestellt.
Für Arbeitnehmer zählt neben dem Arbeitnehmeranteil auch der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu den Beiträgen zur Basis-Altersrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 EStG). Beide werden um 94 % gekürzt (Wert für 2022).
Abschließend wird der Arbeitgeberanteil indessen in voller Höhe abgezogen (§ 3c EStG, § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG). Diese für Arbeitnehmer negative Regelung hat das Bundesverfassungsgericht für rechtmäßig erklärt.
1. | Voller Höchstbetrag für 2022 / Alleinstehende / Ehepartner | 25.639 / 51.278 € | |
2. | Davon 94 % = Zwischenergebnis 1 | ….. € | |
3. | AN-Beitrag zur RV | ….. € | |
4. | ArbG-Beitrag zur RV | + ….. € | |
5. | Gesamtbetrag gesetzliche RV | ....... € | > ..... € |
6. | Freiwillige kapitalgedeckte RV (Rürup-Rente) | + .... € | |
7. | Summe der Basis-RV | ….. € | |
8. | Davon 94 % | ….. € | |
9. | - Davon ab ArbG-Beitrag zur RV lt. Zeile 4 | - .. € | |
10. | Verbleiben = Zwischenergebnis 2 | ….. € | |
11. | Abzugsfähig ist der niedrigere Betrag der beiden Zwischenergebnisse | ….. € |