Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.2 In die Zukunft planen

Steuertipps

♦   Rechtzeitig die Weichen stellen

Ihre Schritte zur Steuerersparnis können sich nur für die Zukunft auswirken, weil der Fiskus Maßnahmen mit Wirkung für die Vergangenheit nicht anerkennt. So ist ein bestimmter Sachverhalt nach Ablauf des Kalenderjahres nicht mehr abänderbar. Dies regelt § 25 Abs. 1 EStG, wonach der Steuerpflichtige nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt wird, das er in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat.

Sie müssen also rechtzeitig die Weichen stellen, bevor das Veranlagungsjahr abgelaufen ist, also schon im laufenden Jahr die Verhältnisse ändern, damit sie sich in der Steuerveranlagung im nächsten Jahr auswirken können.

Beispiel: Verkauf des Eigenheims an die eigenen Kinder und die anschließende Vermietung zurück an die Eltern kann unter bestimmten Umständen für beide Seiten von Vorteil sein.

Verkaufen die Eltern Ihnen das Eigenheim und bleiben diese weiterhin als Mieter darin wohnen, können Sie als Vermieter das Haus auf Kosten des Fiskus renovieren. Ihnen winken lohnende Steuerersparnisse. Dazu müssen Sie rechtzeitig die Weichen stellen, indem Sie rechtzeitig den Kaufvertrag abschließen. .

♦   Der Steuerprogression die Spitze brechen

Wenn Sie in den einzelnen Veranlagungsjahren ein sehr unterschiedlich hohes Einkommen haben, spielen Sie dem Fiskus in die Karten. Denn die Steuerbelastung steigt bei steigendem Einkommen nicht proportional, sondern progressiv an (Tarifformel gem. § 32a Abs. 1 EStG). Ein höheres Einkommen in einem einzelnen Jahr führt zu einer Mehrbelastung, für die Sie im nächsten Jahr keinen Bonus erhalten.

Beispiel:

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 € zahlen Sie als Alleinstehender im Grundtarif 3.493 € Steuern = Durchschnittssteuersatz (3.493 € : 25.000 € x 100 =) 13.97 %. Bei einem doppelt so hohen zu versteuernden Einkommen von 50.000 € sind schon 11.816 € fällig. Das ist das Dreifache, der Steuersatz beträgt dann bereits 23.63 %.

Die ganze Misere zeigt sich aber erst, wenn man die Steuer auf den letzten Euro des zu versteuernden Einkommens betrachtet. Dieser wird mit 38.45 % (Grenzsteuersatz) besteuert

Deshalb sollten Sie über die Jahre hinweg ein möglichst gleichbleibendes Einkommen erklären.