Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.2 In die Zukunft planen

Steuertipps

♦   Rechtzeitig die Weichen stellen

Ihre Schritte zur Steuerersparnis können sich nur für die Zukunft auswirken, weil der Fiskus Maßnahmen mit Wirkung für die Vergangenheit nicht anerkennt. So ist ein bestimmter Sachverhalt nach Ablauf des Kalenderjahres nicht mehr abänderbar. Dies regelt § 25 Abs. 1 EStG, wonach der Steuerpflichtige nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt wird, das er in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat.

Sie müssen also rechtzeitig die Weichen stellen, bevor das Veranlagungsjahr abgelaufen ist, also schon im laufenden Jahr die Verhältnisse ändern, damit sie sich in der Steuerveranlagung im nächsten Jahr auswirken können.

Beispiel: Verkauf des Eigenheims an die eigenen Kinder und die anschließende Vermietung zurück an die Eltern kann unter bestimmten Umständen für beide Seiten von Vorteil sein.

Verkaufen die Eltern Ihnen das Eigenheim und bleiben diese weiterhin als Mieter darin wohnen, können Sie als Vermieter das Haus auf Kosten des Fiskus renovieren. Ihnen winken lohnende Steuerersparnisse. Dazu müssen Sie rechtzeitig die Weichen stellen, indem Sie rechtzeitig den Kaufvertrag abschließen.