Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.1.5 Zeile 9 Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung

Anlage Vorsorgeaufwand

Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den eDaten . Eine Eintragung ist somit nicht erforderlich.

Anlage Vorsorgeaufwand

Der Arbeitgeberanteil ist zwar nicht abzugsfähig, weil steuerfrei (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG), der behördliche Rechner benötigt die Beträge aber für die Höchstbetragsberechnung von Altersvorsorgeaufwendungen.