Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 04 Anlage Vorsorgeaufwand > 2.1.5 Zeile 9 Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Vorsorgeaufwand
Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den eDaten . Eine Eintragung ist somit nicht erforderlich.
Anlage Vorsorgeaufwand
Der Arbeitgeberanteil ist zwar nicht abzugsfähig, weil steuerfrei (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG), der behördliche Rechner benötigt die Beträge aber für die Höchstbetragsberechnung von Altersvorsorgeaufwendungen.