Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 E i n n a h m e n / Zeile 12-32

Anlage V

Zusammenfassung / Begriff

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Zu den Mieteinnahmen gehören alle Einnahmen, die durch die Vermietung veranlasst sind (§ 21 EStG). Hierzu zählen die für die Vermietung gezahlte Miete / Pacht zuzüglich vereinbarter Nebenentgelte, wie z. B. Umlagen für die Betriebskosten. 

Zahlt der Vermieter die Nebenkosten, z. B. Energiekosten, Grundsteuer oder sonstige öffentliche Abgaben, liegen bei ihm Werbungskosten vor. Eine Saldierung von Einnahmen und Werbungskosten ist unzulässig (BFH Urteil vom 14.12.1999 - IX R 69/98). 

  • Verbilligte Vermietung an Angehörige

Der Verzicht auf mögliche Einnahmen oder Mieterhöhungen führt nicht zu Einnahmen.

  • Möblierte Vermietung

Erbringt der Vermieter Nebenleistungen wie die Überlassung von Einrichtungsgegenständen, gehört das Entgelt hierfür ebenfalls zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Es genügt, dass die Nebenleistungen in das Vertragsverhältnis mit einbezogen werden. Ohne Bedeutung ist, ob es sich um laufende oder einmalige Einnahmen handelt.

Bitte das entsprechende Kästchen mit der Ziffer 1 oder 2 ausfüllen.

Anlage V

Die Kästchen zu den Kennziffern 61 bis 62 unbedingt ausfüllen. 

  • Benutzerhinweis / Elster oder Papierformulare

Wer am PC routiniert ist, wird die Steuerformulare mit ELSTER ausfüllen. Für Andere ist die Abgabe der Steuererklärung auf Papierformularen meistens einfacher. Das gilt besonders für viele Rentner und Pensionäre.

 

 

 

 

Tipp Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen

Haushaltsnahe Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. Für bestimmte haushaltsnahe Aufwendungen (z. B. Gartenarbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) können Sie eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Dazu ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen auszufüllen.