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Steuern? Mach ich selbst.
Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Sie waren Teil einer Fahrgemeinschaft? Dann ist die Entfernungspauschale grundsätzlich auf den Höchstbetrag i. H. v. 4.500 € begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für die Tage, an denen Sie Ihren eigenen Pkw benutzt haben.
Die Entfernung ermittelt sich wie folgt: Als Teil einer Fahrgemeinschaft tragen alle Personen als Entfernung zwischen Wohnung und ersterTätig keitsstätte, dem Sammelpunkt oder dem weiträumigen Tätigkeitsgebiet die kürzeste benutzbare Straßenverbindung ein; Umwege zum Abholen der jeweiligen Personen werden nicht berücksichtigt. Bei verheirateten oder verpartnerten Personen, die gemeinsam zur Arbeit fahren, steht die Entfernungspauschale jeder Person zu. Das gilt selbst dann, wenn sie beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Bei den Eintragungen unterscheiden Sie bitte nach Tagen, an denen Sie selbst mit Ihrem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw gefahren oder ganz oder teilweise mit einer anderen Person mit gefahren sind.
Tragen Sie bitte die jeweilige Anzahl der Tage und die entsprechenden Kilometerangaben separat ein. Nutzen Sie hierfür bitte die einzelnen Abschnitte („1. Angabe“, „2. Angabe“ und ggf. „3. Angabe“).-
Dies bedeutet: Für alle Beteiligten gibt es die volle Entfernungspauschale. Jeder Mitfahrer profitiert von diesem Steuervorteil in voller Höhe genau so wie die Person am Steuer.
Beispiel 1: Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft
Der Arbeitnehmer wird von einem benachbarten Kollegen an 230 Tagen in dessen PKW gegen Beteiligung an den Benzinkosten zur 80 km entfernten gemeinsamen Arbeitsstätte mitgenommen. Die Entfernungspauschale beträgt (230 Tagen x 20 km × 0,30 € = 1.380 € + 230 Tage x 60 km x 0.38 € = 5.244 €, insgesamt 6.624 €, höchstens 4.500 €.
Anlage N
Weil im Beispielsfall der Arbeitnehmer für die Fahrten kein eigenes Fahrzeug nutzt (er ist nur Mitfahrer), wird die Entfernungspauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt (Deckelung; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Die Entfernungspauschale beträgt 6.624 €, höchstens 4.500 €.
Beispiel 2: Fahrgemeinschaft von Ehepartnern
Ehepartner fahren an 230 Tagen gemeinsam mit einem PKW, der auf den Namen des Ehemannes angemeldet ist, zur 80 km entfernten Schule, an der beide beschäftigt sind. Jeder Ehepartner gibt eine eigene Anlage N ab.
Anlage N / Ehemann
Die Entfernungspauschale beträgt (230 Tagen x 20 km × 0,30 € = 1.380 € + 230 Tage x 60 km x 0.38 € = 5.244, insgesamt € 6.624 €
Die Entfernungspauschale wird nicht begrenzt, weil der Arbeitnehmer mit seinem eigenen Kraftwagen fährt.
Anlage N / Ehefrau
Bei der Veranlagung der Ehefrau ergibt sich eine Entfernungspauschale als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft von ebenfalls 6.624 € (wie oben), wird aber auf 4.500 € begrenzt.
Beispiel 3: Teilnehmer fahren abwechselnd
Steht allen in der Fahrgemeinschaft ein eigener PKW zur Verfügung und wechseln sich die Beteiligten mit dem Fahren ab, werden die Tage als Fahrer für den Höchstbetrag nicht mitgezählt. Praktisch werden bei der Berechnung zwei Entfernungspauschalen ermittelt: Einmal für die Tage als Fahrer (Abzug unbegrenzt) und für die Tage als Beifahrer (begrenzt auf 4.500 €). Anschließend werden sowohl die Fahrerpauschale als auch die Beifahrerpauschale addiert. Die Summe ist als Werbungskosten abzugsfähig.