Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.0 A u s f ü l l e n der A n l a g e N / Entfernungspauschale

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Die Anlage N  ist vorgesehen für Angaben über den Arbeitslohn einschließlich Versorgungsbezüge, bestimmte Lohn- / Entgeltersatzleistungen, steuerfreien Arbeitslohn für Auslandstätigkeit. Daten für die mit gekennzeichneten Zeilen werden von den mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Arbeitgeber) elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese Daten nicht mehr in die mit gekennzeichneten Zeilen / Bereiche der Anlage N eintragen.

Für Werbungskosten sind die Zeilen 30-86 vorgesehen. Bei Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung ist die besondere Anlage N-Doppelte Haushaltsführung zu verwenden.

Bei Ehepartnern muss jede Person ihre Angaben in einer eigenen Anlage N machen.