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Anlage N
Praktischer Fall: Arbeitszimmer im eigenen Haus
Herr Muster hat eine Eigentumswohnung zur Größe von 83,20 mit einem 13,85 qm großen Arbeitszimmer (Anteil 16,64 %). Anstelle der Miete setzt sie anteilig die ihr entstehenden Wohnungskosten ab in Form von Abschreibung, Kreditzinsen, Grundsteuer, Reparaturen und Nebenkosten.
♦ Kostenaufstellung
Anschaffungskosten für die Wohnung | 200.000 € |
- Anteil Grund und Boden, geschätzt auf 20 % | 40.000 € |
Gebäudeanteil | 160.000 € |
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Jährliche Abschreibung 2 % von 160.000 € | 3.200 € |
Grundsteuer | 210 € |
Abrechnung der Hausverwaltung | |
Heizung, Frischwasser, Abwasser, lfd. Unterhalt | 2.400 € |
Hausratversicherung | 40 € |
Stromkosten | 600 € |
Summe = Gesamtkosten für die Wohnung | 6.450 € |
Auf das Arbeitszimmer entfallen 16,64 % | ====== |
Auf das Arbeitszimmer entfallen 16.64 % von 6.450 € | 1.074 € |
Direkte Aufwendungen für das Arbeitszimmer | |
Renovierungskosten (Maler, neuer Teppichboden) | 1.564 € |
Summe der Aufwendungen für das Arbeitszimmer | 2.638 € |
Herr Muster weiß, dass die Aufwendungen für laufende Dienstleistungen grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlungen abzugsfähig sind. Wohingegen die Aufwendungen für Handwerkerrechnungen erst in dem Jahr abgezogen werden können, in dem der Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung / Verwalterbescheinigung erhalten hat (BMF- Schreiben vom 26.10.2007, Rd-Nr. 33 Satz 2.
Die Kostenaufstellung fügt Frau Muster ihrer Steuererklärung bei.
Hauptvordruck
Zu einem Arbeitszimmer gehören auch anteilig Flur und Toilette. Die Renovierungskosten hierfür sind anteilig dem Arbeitszimmer zuzurechnen. Ebenso sind die Kosten für eine neue Eingangstür und die Kosten für eine Dachreparatur flächenanteilig zu berücksichtigen (FG Saarland im Urt. vom 3.12.1991 – 1 K 197 / 91).