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Anlage N
Zusammenfassung / Begriff
Auswärtstätigkeit ist Abzugsvoraussetzung für Reisekosten.
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn
Eine besondere Art der Auswärtstätigkeit ist die doppelte Haushaltsführung, die begrifflich nicht zu den Reisekosten zählt und deshalb in einer besonderen Anlage Doppelte Haushaltsführung behandelt wird.
♦ Für Auswärtstätigkeit relevante Berufe
Verkäufer im Außendienst, Verkaufsfahrer, Außendienstmonteure, Bauarbeiter, Paketzusteller. Fernfahrer und Busfahrer im Fernverkehr ohne erste Tätigkeitsstätte im Betrieb. Dieser Personenkreis arbeitet regelmäßig außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte und übt damit regelmäßig eine auswärtige berufliche Tätigkeit aus. |
Polizeibeamte im Streifendienst, Postzusteller, Piloten, Flugbegleiter, Lokomotivführer, Zugbegleiter, Förster, Waldarbeiter, Hafenarbeiter, Flughafenarbeiter, Paketzusteller. Dieser Personenkreis erledigt entweder
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